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Überstunden bei Kündigung

E
Emmelmann
Jan 2018 bearbeitet

Kurze Frage:

AN wurde gekündigt, AG will die restlichen Überstunden nicht vergüten, sondern stellt den AN frei, er soll die Stunden abbummeln. AN will lieber die Üstunden bezahlt haben. Vertraglich ist nichts geregelt.

Wer hat Recht und worauf kann der AN sich berufen?

Danke im voraus für die Antwort :-)

1.15805

Community-Antworten (5)

G
gironimo

09.10.2013 um 15:59 Uhr

eventuell auf tarifliche oder betriebliche Überstundenregelungen.

Ansonsten ist diese Vorgehensweise durchaus üblich.

H
Hoppel

09.10.2013 um 22:28 Uhr

@ Emmelmann

Gibt es keinerlei vertragliche Regelung, hat der AN gem. § 612 BGB Anspruch auf Vergütung.

Einseitig kann der AG keinen Freizeitausgleich anordnen.

G
ganther

10.10.2013 um 18:05 Uhr

@Hoppel

evtl. etwas kurz gesprungen.....

E
Emmelmann

11.10.2013 um 14:53 Uhr

Danke für die Anworten. § 612 hatte ich auch schon im Blick. Lag ich wohl doch nich so falsch.. :-)

H
Hoppel

11.10.2013 um 15:29 Uhr

@ Emmelmann

Eine Einschränkung gibt es aber trotzdem ... auch wenn Überstunden im Falle einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung zu vergüten sind, müssen die Bestimmungen des ArbZG eingehalten sein.

Es muss sicher gestellt sein, dass im entsprechenden Ausgleichzeitraum die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird (oder nicht gegen eine tarifvertragliche Arbeitszeitregelung verstoßen wird).

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