Erstellt am 08.10.2013 um 21:36 Uhr von Charlys
Für diese Fälle gibt es den Stellvertreter. Der AG könnte berechtigte Probleme betreffend Datenschutz anmelden. Denn in der Wohnung könnten unberechtigte Dritte sein. Auch ich als ggf betroffener AN dessen Dinge so besprochen behandelt würden würde diese Bedenken anmelden. Auch weil das Gesetz ja hier den Einsatz des Stellvertreters extra vorsieht. Weiter ist kein BRV unverzichtbar. Denn wenn er nun ins Krankenhaus müsste ginge es ja auch.
Erstellt am 08.10.2013 um 23:11 Uhr von seesee
Naja, unberechtigte Dritte könnten auch im BR-Büro sitzen, wenn es der BR zuließe... Es gibt BRs, die gehen regelmäßig in Klausur in irgendwelche Hotels...
Erstellt am 09.10.2013 um 06:41 Uhr von Lexipedia
@seesee
eine Klausur ist etwas anderes als eine Sitzung!
Auch bei einer BR-Sitzung haben Unbefugte nichts zu suchen!
Sonst kann ich Charlys nur voll unterstützen.
Erstellt am 09.10.2013 um 09:14 Uhr von gironimo
Ehrlich gesagt - ich würde es einfach machen. Klar sollte man auf solche Dinge wie Datenschutz usw. achten. Und klar - für den verhinderten BRV gibt's den Stellvertreter. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass es Situationen gibt, wo man die nähe des Vorsitzenden sucht. Aber das will ich hier nicht bewerten.
Erstellt am 09.10.2013 um 12:36 Uhr von xumuimhxer
Das Datenschutz-/Nichtöffentlichkeitsargument ist aber wirklich an den Haaren herbeigezogen. Die Nichtöffentlichkeit einer Sitzung sicherzustellen ist eine der Nebenpflichten des Sitzungsleiters. Die Geheimhaltung ist eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht aller BRM (bei BR-Infos) bzw. arbeitsvertragliche Nebenpflicht aller Mitarbeiter (bei Unternehmensinfos).
Wie ich letztens schon geschrieben habe, es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wo Sitzungen stattzufinden haben. Es gibt die Vorgabe, dass der AG Räumlichkeiten zu stellen hat. Tut er das, ist er aus allen Kostenübernahmeverpflichtungen raus. Ebenso muss er die BRM nur für die Sitzung und den Weg vom Arbeitsplatz zu dem vom ihm zur Verfügung gestellten Raum freistellen.
Meint der BR jetzt, woanders sitzen zu wollen, so kann er das gerne tun. Aber, die Wegezeiten der BRM sind keine Arbeitszeit, und der AG muss die BRM auch nicht während der Arbeitszeit unbezahlt dafür freistellen. Ebenso sind die Reisekosten der BRM Privatvergnügen und der Reiseweg ist nicht versichert.
Wenn ihr den AG natürlich dazu bringt, das Wohnzimmer des BRV für die Sitzung anzumieten...just kidding, Vorteilsgewährung...
Im Übrigen ist die Anmietung von externen Räumlichkeiten für GBR-Sitzungen in Firmen mit vielen relativ kleinen Betrieben nicht unüblich. Wer hat schon einen Sitzungsraum für 50 Leute, wenn seine Betriebe im Schnitt weniger /Beschäftigte/ haben?
Erstellt am 09.10.2013 um 14:31 Uhr von ganther
egal wie es rechtlich ist: so wichtig kann niemand sein! mit einem solchen Anliegen sollte der AG mal zum BR kommen: wir wollen beim arbeitsunfähigen AN Müller eine Besprechung im Wohnzimmer machen. Er sit so wichtig!
Ich schüttel hier echt nur den Kopf!
Erstellt am 09.10.2013 um 18:59 Uhr von seesee
@ganther
Du vergleichst Äpfel mit Birnen....
Der BRV ist ja in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum BR, und er hat die Lösung ja selbst vorgeschlagen.
Ich hätte auch nichts dagegen, wenn der Mitarbeiter beim Chef anruft und sagt, ich kann zwar nicht in die Firma kommen, aber wir können die Übergabebesprechung auch bei mir machen. Natürlich darf sich der Chef nicht selbst einladen...
Mal gespannt, wie diese Community das kommentiert...
Erstellt am 10.10.2013 um 00:56 Uhr von Valdi
Lieber seesee, wenn der BRV nicht ersetzbar ist ( krank oder Urlaub) dann habt ihr ein eine schlechte Organisation innerhalb des Gremiums. Der stellvertretene BRV kann sich telefonisch mit dem BRV absprechen, sollte er nicht am laufenden sein, doch eine Sitzung im Wohnzimmer des BRV ist nicht das gelbe vom Ei. Als BR wuerde ich mich weigern in einem privatem Wohnraum , an einer ordendlichen BR-Sitzung teilzunehmen. Wir sind so organisiert, das die BR-Arbeit weitergeht, auch wenn unsere Freigestellten alle auf einmal ausfallen wuerden. Selbst unsere Ersatzmitglieder wuessten was zu machen ist, wenn wir, warum auch immer mal alle ausfallen wuerden. Jeder muss ersetzbar sein, es geht um eine wichtige Sache, nicht um Personen.
Erstellt am 10.10.2013 um 09:25 Uhr von Herzallerliebst
Hallo zusammen,
auch wenn es sich manche nicht vorstellen können, es gibt durchaus Gremien, die ansonsten wohlorganisiert und geschult sind, wo's eben mal dazu kommt, dass man nicht mehr beschlussfähig ist, wenn noch jemand wegen Krankheit ausfällt: z.B. 5er Gremium, 1 Nachrücker. 1 BRM/Ersatzmitglied im Urlaub, 2 BRM in Elternzeit, 1 BRM krank. Und jetzt kommt eine Kündigung auf den Tisch, was tun?
Was soll man da anders organisieren?! Entweder die Leute kommen mit Säugling aus der Elternzeit oder das erkrankte BRM. Oder man ist nicht beschlüssfähig, auch dumm.
Grüße
Herzallerliebst
Erstellt am 10.10.2013 um 09:41 Uhr von blackjack
#Oder man ist nicht beschlüssfähig, auch dumm.#
Das hätte ich gerne näher erklärt.
#Und jetzt kommt eine Kündigung auf den Tisch, was tun?#
......§ 21a
Erstellt am 10.10.2013 um 10:00 Uhr von Herzallerliebst
@blackjack:
http://www.betriebsrat.com/beschlussfassung-des-betriebsrats
Was hat das Mandat bei Betriebsübergang BetrVG §21a mit der Fragestellung zu tun? Ist der da anwendbar? Wenn ja, warum?
Grüße
Erstellt am 10.10.2013 um 10:08 Uhr von blackjack
sorry,
sollter der § 22 sein, der dann zur Anwendung kommt.
Erstellt am 10.10.2013 um 10:36 Uhr von Kulum
Herzallerliebst
das ist Unsinn. Auch das von dir unterstellte Gremium bleibt beschlussfähig.
seesee
Theoretisch dürft ihr schon verlegen, mir stellt sich nur die Frage, warum ihr einen solchen Aufwand betreiben wollt
Erstellt am 10.10.2013 um 11:05 Uhr von Herzallerliebst
@blackjack:
Danke, mir war nicht bewusst, dass das auch bei vorübergehender Unterschreitung der Mindestmitgliederzahl gilt.
@Kulum:
Eine Erklärung wäre nett gewesen.
Grüße
Herzallerliebst