Liebe Mitstreiter,

Wir haben eine Aushilfe bei uns auf gerinfügiger Basis beschäftigt. Es ist eine Aushilfe während ihres Studiums. Die Tätigkeit wurde insgesamt schon 3 mal verlängert und summiert sich auf 2 Jahre. Ist mit einer studentischen Aushilfe auch nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz zu verfahren oder sind es im Bezug auf das BetrVG keine klassichen Arbeitnehmer?

Viele Grüße

Meerjungfrau