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Arbeitsverdichtung?

L
Ladykiller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann eine Vorgesetzte von mir Zahlen verlangen, was für mich Aufwand bedeuten würde, die es in der Buchhaltung schon gibt. Die Dame sitzt im gleichen Gebäude wo auch die Buchhaltung untergebracht ist. Danke

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Community-Antworten (7)

H
Hartmut

04.10.2013 um 21:32 Uhr

Ich meine ja, sie darf das verlangen, da sie als Vorgesetzte weisungsbefugt ist.

Sinnvoll muss eine Weisung im Einzelfall nicht immer sein, solange sie nicht schikanös ist. Für schikanös würde ich das nicht halten, was die Dame von dir will.

H
Hoppel

04.10.2013 um 21:52 Uhr

@ Ladykiller

Ist Deiner Vorgesetzten ggf. nicht bekannt, dass sie diese Zahlen direkt von der Buchhaltung erhalten kann?

Und wenn Du weißt, dass die Buchhaltung diese Zahlen bereits hat, warum besorgst Du Dir Zahlen nicht von dort und gibst die an Deine Vorgesetzte weiter?

L
Ladykiller

04.10.2013 um 22:31 Uhr

Doch, ist und bekannt. Nur das Problem ist das es dort wohl Fehler in der Berechnung als auch kontierung gibt aufgrund eines veralteten Programms gibt. Ich helf ja gern , nur seh ich das sich hier die Aufgabengebiete vermischen und die Erfahrung hat es uns gezeigt , dass wenn das so klappt es auch weiter so laufen wird und nicht mehr rückgängig gemacht wird.

G
gironimo

05.10.2013 um 10:53 Uhr

Mehraufwand bedeutet auch mehr Zeit. Ob es zur Arbeitsverdichtung kommt, liegt in diesem Fall allein bei Dir. Du solltest mit Deinem Chef reden und ihm sagen, dass durch die zusätzlichen Aufgaben die anderen Aufgaben nicht mehr in der bisherigen Zeit erledigt werden können.

Übrigens wissen Chefs oft gar nicht, was sie mit "geben sie mir gerade mal eine Statistik" für einen Arbeitsaufwand auslösen.

H
Hoppel

05.10.2013 um 11:53 Uhr

Sorry, aber Fehler sollten doch am Entstehungsort behoben werden. Was bei Euch praktiziert werden soll, ist schlicht weg und einfach unwirtschaftlich.

Außerdem sollte man von einer Buchhaltung erwarten dürfen, dass korrekt kontiert wird. Ohne mich hier näher auszukennen, würde ich mal behaupten, dass das Problem 60cm vor dem Bildschirm sitzt ...

Ist dieses "Problem" denn schon mal thematisiert worden? Außerdem werden die Fehler doch nicht dadurch behoben, dass Du "saubere" Zahlen lieferst. Im originären Buchhaltungsprogramm werden die Fehler doch noch weiterhin vorhanden sein, oder?

L
Ladykiller

08.10.2013 um 19:30 Uhr

Ja da hast du recht. Die Fehler werden sich nicht auflösen nur weil ein anderer die Zahlen liefert. Ich warte jetzt was sich da tut. Es sind noch 13 weitere Abteilungsleiter anstatt einem Mitarbeiter in der Buchhaltung betroffen.

W
Watschenbaum

08.10.2013 um 19:40 Uhr

egal wo welche Zahlen zu bekommen wären

wenn dir dein Vorgesetzter den Auftrag erteilt, ihm diese Zahlen vorzulegen, ist dies durch 106 GewO gedeckt

und ob sie "falsch" oder "richtig" sind, spielt dabei keine Rolle, solange du bei dem Auftrag so sorgfältig vorgehst, wie es dir zuzumuten wäre

genausowenig wäre interessant, ob er sie sich selber besorgen könnte, weil er eben als Vorgesetzter brechtigt wäre, derartige Aufträge zu delegieren

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