Hallo

Folgende Situation

Wir haben Parkbuchten , wo immer 5 Autos reinpassen . Aus einem bestimmten Grund dürfen da nur die AN parken , die mit diesem grund zutun haben . ( die autos wegfahren wenn nötig )Wir sind aber leider 7 AN und die anderen 2 AN konnten sich bis dahin immer hinstellen wo sie wollten .
Heute bekommen die 2 AN direkt neben denn anderen Arbeitskollegen die Parkplätze zugewiesen vom Werkstattleiter , ohne einen grösseren Grund anzugeben . ( reine Schickane )

Ich stelle mir jetzt die Frage , hat da nicht der BR mitbestimmung laut § 87 Abs.1 Nr.1

Danke schon mal für eure Meinung

lg unwissender