Hallo Kolleginnen und Kollegen,

folgender Fall:

Azubine (21 Jahre) im ersten Lehrjahr, hat zwei mal pro Woche Berufsschule. Beginn 08:00h Ende 13:30h Nach der Schule soll Sie in den Betrieb um zu arbeiten und nach Aussage des Vorgestzten auch noch 1,5 Stunden länger bleiben als an normalen Arbeitstagen. Weiter leistet Sie auch an Wochenenden Überstunden. Die Überstunden werden in der Regel nicht vergütet, es sei denn man kommt in einem Monat auf über 60 Überstunden. Dann werden diese ausbezahlt. Bleibt man unter 60 Überstunden verfallen diese komplett.

Einen BR gibt es in dem Betrieb auch. 1er-Gremium. Die Sekretärin des Chefs.

Da wir selbst nicht Ausbilden, kennen ich mich bei diesen Themen nicht aus.

Ich möchte aber einer meiner Kolleginnen helfen Ihre Tochter zu schützen.

Aus diesem Grund bitte alle Angaben unter Nennung einer Rechtsquelle damit ich der Kollegin was an die Hand geben kann.

Vielen Dank.

Gruß
nichtswissender