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Azubi nach der Schule in den Betrieb und Überstunden

N
nichtswissender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

folgender Fall:

Azubine (21 Jahre) im ersten Lehrjahr, hat zwei mal pro Woche Berufsschule. Beginn 08:00h Ende 13:30h Nach der Schule soll Sie in den Betrieb um zu arbeiten und nach Aussage des Vorgestzten auch noch 1,5 Stunden länger bleiben als an normalen Arbeitstagen. Weiter leistet Sie auch an Wochenenden Überstunden. Die Überstunden werden in der Regel nicht vergütet, es sei denn man kommt in einem Monat auf über 60 Überstunden. Dann werden diese ausbezahlt. Bleibt man unter 60 Überstunden verfallen diese komplett.

Einen BR gibt es in dem Betrieb auch. 1er-Gremium. Die Sekretärin des Chefs.

Da wir selbst nicht Ausbilden, kennen ich mich bei diesen Themen nicht aus.

Ich möchte aber einer meiner Kolleginnen helfen Ihre Tochter zu schützen.

Aus diesem Grund bitte alle Angaben unter Nennung einer Rechtsquelle damit ich der Kollegin was an die Hand geben kann.

Vielen Dank.

Gruß nichtswissender

1.35306

Community-Antworten (6)

W
Watschenbaum

02.10.2013 um 16:18 Uhr

völlig undenkbar, daß es bei normalen AN eine wirksame Vereinbarung gäbe, die bis zu 60 Überstunden/Monat verfallen lässt

Azubis haben es da noch besser, weil ausdrücklich gesetzlich geregelt :

§ 17 BBiG

(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

zur Anrechnung der Berufschulzeiten siehe BAG vom 26.März 2001, 5 AZR 413/99.

H
Hartmut

03.10.2013 um 18:43 Uhr

Unglaublich. Allein schon 60 Überstunden "verfallen" zu lassen, entspricht bei einem Lohn von 8,50 Euro, 510 Euro zu unterschlagen - pro Monat und Nase. Übers Jahr, bei sagen wir 3 Azubis, sind das 18.360 Euro, da wird's schon kriminell...

Wenn du deiner Kollegin helfen willst, ihre Tochter zu schützen, dann überrede sie, die Tochter woanders hin zu schicken.

H
Hoppel

03.10.2013 um 22:22 Uhr

@ nichtswissender

Die Azubine sollte umgehend Kontakt mit dem zuständigen Ausbildungsberater bei der IHK/HWK aufnehmen.

@ Hartmut

"Wenn du deiner Kollegin helfen willst, ihre Tochter zu schützen, dann überrede sie, die Tochter woanders hin zu schicken."

Das Mädel ist 21 Jahre alt und somit VOLLJÄHRIG ... als Elternteil kann man unterstützen, aber mit Sicherheit nicht anderswo hinschicken ...

Fang doch einfach mal das Nachdenken an, bevor Du solche "Ratschläge" erteilst!

H
Hartmut

04.10.2013 um 22:04 Uhr

Hoppel, du kannst durchaus anderer Meinung sein als ich, oder sonstwer hier.

Aber dass du immer gleich ausfallend wirst, ist nicht so schön. Versuche mal bitte wirklich, sachlich zu bleiben, wenn's auch schwer fällt.

K
Kölner

05.10.2013 um 01:13 Uhr

Hartmut, was ist denn eigentlich mit dir falsch? Im Gewand des barmherzigen Ratgebers gefällst du dir seit geraumer Zeit ja ganz gut, doch wenn dir einer sagt, dass deine Ratschläge Müll sind, reagierst du wie eine Mimose. Du bist echt der mit Abstand größte betriebsverfassungsrechtliche Pseudo-Bhagwan im Bonsaiformat, den man sich denken kann. Man kann eigentlich nur noch mit Güte und Mitleid über dich lächeln.

Sollte dann auch noch dieser falschehase in diesem zsmhg erwähnt werden, haben wir hier einen Komödiantenstadl der ewig gestrigen.

A
AlterHase

06.10.2013 um 02:45 Uhr

Hier scheint einer vorm Spiegel zu stehen und Selbstgespräche zu führen. Naja, wenn ich so einen Stil, oder ist es vielleicht der Charakter?, an den Tag lege, darf ich mich nicht Wundern, wenn mir nur noch ein Spiegel zuhört……..

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