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Azubi und WE Arbeit

L
Lofoten
Mai 2025 bearbeitet

Hallo in die Runde, ich habe jetzt so viel gelesen und bin doch nicht schlauer, eher irritiert. Meine Frage: Azubi zum Pflegefachmann, darf der am WE vor der Schule arbeiten? Ich habe es immer so gehandhabt, dass sie das nicht dürfen. Generell schon, aber nicht vor der Schule. § 9 JArbSchG, oder soll das heißen, dass er an dem speziellen Tag nicht vor der Schule arbeiten darf. So interprtiert das die neue PDL. Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (14)

AW
Andreas WAF

30.04.2025 um 10:00 Uhr

Selbstverständlich darf in diesem Beruf am SA/SO gearbeitet werden! Der Azubi muss nur unter der Woche die Tage frei bekommen, da 5 Tage Woche gültig ist.

§ 16 Samstagsruhe & 17 Sonntagsruhe

(1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. (2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur 1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,

AW
Andreas WAF

30.04.2025 um 10:02 Uhr

Weshalb sollte ein Azubi nicht vor der Berufsschule arbeiten können, sorry erschließt sich mir nicht. Was wäre, wenn er Mittwoch Schule hat, dann generell Dienstag frei? Völliger Blödsinn ...

K
Kehler

30.04.2025 um 10:16 Uhr

Andreas WAF ist ein Troll, den kannst du einfach ignorieren

C
celestro

30.04.2025 um 11:30 Uhr

"§ 9 JArbSchG, oder soll das heißen, dass er an dem speziellen Tag nicht vor der Schule arbeiten darf. So interprtiert das die neue PDL."

Was genau interpretiert die PDL da?

L
Lofoten

30.04.2025 um 11:48 Uhr

Das der Schüler bis So 20Uhr arbeiten und dass er an dem Tag der Schule vor 9Uhr nicht arbeiten darf.

R
RudiRadeberger

30.04.2025 um 12:33 Uhr

"§ 9 JArbSchG, oder soll das heißen, dass er an dem speziellen Tag nicht vor der Schule arbeiten darf."

Hä? Wo im Gesetz steht, dass er an einem Tag vor der Berufsschule nicht arbeiten darf?

Er darf nur "vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht" nicht arbeiten. Das bezieht sich aber auf den Berufsschultag selbst.

A
alraune

30.04.2025 um 18:19 Uhr

Azubis die sich in der Ausbildung zur Pflegefachkraft befinden, haben für gewöhnlich Blockunterricht. Dieser geht von Montag bis Freitag . Damit wird das Wochenarbeitssoll der Azubis erfüllt. Viele Schulen schützen ihre Schüler vor Dienstplanschreibern, die Schüler während der Blockunterrichtswochen, gerne an den Wochenenden einplanen. Eine Wochenendbesetzung in der Pflege muss ohne Schüler geplant werden, denn ein Schüler wird immer zusätzlich eingeplant. Es gibt so viele Wochenenden an denen man Schüler einplanen kann, das muss man nicht gerade vor einem Schulblock machen.

AW
Andreas WAF

30.04.2025 um 19:04 Uhr

Mal angenommen, Blockunterricht fällt in diesem Fall an, trotzdem war die Frage allerdings genau umgekehrt:

"Azubi zum Pflegefachmann, darf der am WE vor der Schule arbeiten?"

Bedeutet:

Mo-Di: frei für Wochenende Mi-Fr: Arbeiten Sa-So: Arbeiten Mo-Fr: Blockunterricht Sa-So: keine Schule

Völlig in Ordnung die Einteilung!

C
celestro

30.04.2025 um 19:26 Uhr

@Andreas WAF

so pauschal ist das Unsinn!

AW
Andreas WAF

30.04.2025 um 19:37 Uhr

Lt. Gesetzgeber ist das kein Unsinn, hör auf mit diesen Unterstellungen. Auf welchen Paragraphen beziehst Du Dich?

A
alraune

01.05.2025 um 15:54 Uhr

Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 15 Freistellung, Anrechnung Auszubildende in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen müssen unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit (i. d. R. also 39 Stunden, siehe Ziffer 3.2) freigestellt werden (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. § 15 Abs. 2 Nr. 3 BBiG). Die Neuregelung führt dazu, dass Auszubildende bei einer Berufsschulwoche, die sich über 5 Tage erstreckt und in der planmäßig wenigstens 25 Unterrichtsstunden anfallen, über die ganze Woche von der betrieblichen Arbeit freizustellen sind.

  • Wenn man die ganze Woche von der betrieblichen Arbeit freizustellen ist, dann gehört für mich das WE zur Freistellung. Soweit ich weiß gibt es zu Wochenendarbeiten vor oder nach dem Blockunterricht keine gesetzliche Regelung. Wie so oft fallen die Schichtarbeiter aus dem Raster. Deshalb regeln dies viele Betriebe intern. @Andreas WAF nur weil etwas möglich ist, ist es noch lange nicht in Ordnung. Ein Beispiel: Eine bestimmte Verteilung der Ersatzruhetage, ermöglicht, 32 Tage am Stück zu arbeiten. Der Europäische Gerichtshof entschied 2017 allerdings eine maximale Anzahl von 12 hintereinander folgenden Arbeitstagen. Durch das Ordnungsprinzip im Arbeitsrecht überwiegt das Urteil des EuGHs.
AW
Andreas WAF

01.05.2025 um 18:30 Uhr

Lies die Fragestellung nochmal durch, ist das echt so schwierig?!

Alleine dann so einen Satz zu bringen, da fasse ich mich an den Kopf ...

"Wenn man die ganze Woche von der betrieblichen Arbeit freizustellen ist, dann gehört für mich das WE zur Freistellung."

Die Frage war, ob der Azubi am Wochenende VOR der Schule arbeiten darf! Es geht nicht um das Wochenende, wo er bereits Schule hat. Man man ...

A
alraune

02.05.2025 um 18:16 Uhr

Andreas WAF, Wer 5 Tage , Ganztags zur Schule geht , der braucht die Wochenenden zur Erholung oder/und zum Lernen. Wer arbeitet, der braucht auch Erholung , deshalb gehört für mich das Wochenende vor dem Schulblock zur Arbeitserholung und um sich auf den Schulblock vorzubereiten. Jemand der jedes Wochenende automatisch frei hat, der kann diese Problematik nicht verstehen.

AW
Andreas WAF

02.05.2025 um 18:56 Uhr

Was Du siehst, spielt überhaupt keine Rolle, der Gesetzgeber sieht das nunmal anders!

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