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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulung Wahlvorstand?

B
brlöwen
Nov 2016 bearbeitet

Wer beschließt die Schulungen für die Wahlvorstandsmitglieder, der Betriebsrat oder der Wahlvorstand selbst?

2.38102

Community-Antworten (2)

C
Charlys

02.10.2013 um 16:16 Uhr

Der WV, es gelten hier die gleichen Regeln wie für den BR für seine Schulungen

C
Charlys

02.10.2013 um 16:17 Uhr

Zusatz, nach der Bestellung handelt der WV eigenverantwortlich und ist nicht Weisungsgebunden, auch nicht gegenüber dem BR

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