Schulung Wahlvorstand?
Wer beschließt die Schulungen für die Wahlvorstandsmitglieder, der Betriebsrat oder der Wahlvorstand selbst?
Community-Antworten (2)
02.10.2013 um 16:16 Uhr
Der WV, es gelten hier die gleichen Regeln wie für den BR für seine Schulungen
02.10.2013 um 16:17 Uhr
Zusatz, nach der Bestellung handelt der WV eigenverantwortlich und ist nicht Weisungsgebunden, auch nicht gegenüber dem BR
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