Hallo, Ich habe sei 2002 einen Arbeitsvertrag bei der Firma A. Wir sind z.Z. 12 Mitarbeiter.
Ab Oktober 2013 soll folgendes passieren. Wir bekommen alle einen neuen Arbeitsvertag mit 10% weniger Arbeitszeit ,wobei sich der Bruttolohn aber erhöht damit der gleiche vorherige Endlohn bestehen bleibt. Grund : mangelnde Auftragslage, Kurzarbeit ausgeschöpft. Weiterhin steht im neuen Arbeitsvertrag, das die Kündigungfristen für beide Partner, 30 Tage zum 15. oder Ende des Monats, betragen. Angeblich nach §622 Abs.5.
Frage:Ist die Kündigungsfrist rechtmäßig, da ich ja schon seit 2002 in der Firma beschäftigt bin und muss man diesen neuen Arbeitsvertrag zustimmen oder reicht nur ein Zusatz zum Arbeitsvertrag bzw. Änderungskündigung.