Kündigungsfristen
Hallo, Ich habe sei 2002 einen Arbeitsvertrag bei der Firma A. Wir sind z.Z. 12 Mitarbeiter. Ab Oktober 2013 soll folgendes passieren. Wir bekommen alle einen neuen Arbeitsvertag mit 10% weniger Arbeitszeit ,wobei sich der Bruttolohn aber erhöht damit der gleiche vorherige Endlohn bestehen bleibt. Grund : mangelnde Auftragslage, Kurzarbeit ausgeschöpft. Weiterhin steht im neuen Arbeitsvertrag, das die Kündigungfristen für beide Partner, 30 Tage zum 15. oder Ende des Monats, betragen. Angeblich nach §622 Abs.5. Frage:Ist die Kündigungsfrist rechtmäßig, da ich ja schon seit 2002 in der Firma beschäftigt bin und muss man diesen neuen Arbeitsvertrag zustimmen oder reicht nur ein Zusatz zum Arbeitsvertrag bzw. Änderungskündigung.
Community-Antworten (1)
01.10.2013 um 19:05 Uhr
dem neuen Arbeitsvertrag musst du nicht zustimmen wenn der AG neue Bedingungen gegen deinen Willen vereinbaren will, muß er eine Änderungskündigung aussprechen, die man , wie jede andere Kündigung auch, gerichtlich überprüfen lassen kann, ob sie auch sozial gerechtfertigt wäre, und die, wie jede andere ordentliche Kündigung auch, die entsprechenden Fristen einhalten muß
wenn bisher die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart war, könntest du innerhalb von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen, der AG aber erst 4 Monate zum Monatsende
wenn du den neuen Vertrag unterschreibst, ist der "Kas bissen (der Käse gegessen)", wie man in Bayern sagt du arbeitest 10% weniger bei vollem Lohnausgleich, aber dein Kündigungsschutz reduziert sich erheblich, was in der Form auch wirksam wäre, wenn du unterschreibst (ob nun als "Zusatz zum Arbeitsvertrag" oder als neuen Arbeitsvertrag oder als Änderungskündigung wäre egal, wobei bei einer Änderungskündigung noch die "Zustimmung unter Vorbehalt" möglich wäre : erstmal zustimmen, aber trotzdem Klage vor einem Gericht einreichen, ob diese Änderungen sozial gerechtfertigt wären)
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