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Neuwahlen oder Übergangsfrist

H
Hundeleben
Nov 2016 bearbeitet

Wir waren ein fünfer Gremium, leider ohne Nachrücker. Jetzt ist eine Kollegin kurzfristig ausgetreten. Wir sind nur noch zu viert. Müssen wir jetzt sofort Neuwahlen machen ? Oder gibt es eine Übergangsfrist bis März 2014 ? Unser Chef drängt auf Neuwahlen und meinte auch er könnte sich ja auch aufstellen lassen. ( lach ) Unsere vierte im Bund ist leider auch noch Dauerkrank, so das wir eigentlich nur noch zu dritt sind.

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Community-Antworten (2)

A
Arkalus

01.10.2013 um 17:25 Uhr

Hallo Hundeleben.

Gem § 13 BetrVg müsst ihr jetzt umgehend einen Wahlvorstand bestellen, der dann die Wahl einleitet und durchführt.

bis nächstes Jahr warten geht nicht!

E
Emmelmann

02.10.2013 um 09:47 Uhr

Wenn ihr aber jetzt wählt, müsst ihr nächstes Jahr nicht mehr wählen, denn dann verlängert sich euer Mandat bis zur nächsten regulären Wahl 2018.

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