W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kein Leute für Wahlvorstand gefunden. Betriebsrat macht ohne Wahl weiter. Ist das korrekt?

M
Mornedhel
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, als die letzten Betriebsratwahlen anstanden, fand sich kein Wahlvorstand. Daraufhin hat der bis dahin bestehende Betriebsrat beschlossen, das nicht weiter zu erwähnen und tut so, als währe er weiterhin im Amt. Ist der letzte Betriebsrat dann automatisch weiterhin Betriebsrat? Die Amtszeit endet doch nach 4 Jahren oder gibt es in dem Fall eine Übergangsfrist?

Der "jetzige" Betriebsrat unternimmt auch nichts, um ewentuelle Neuwahlen zu ermöglichen. Die letzen Wahlen (die ja nicht zustande gekommen sind) sind schon mind. 3-4 Jahre her.....

7.15305

Community-Antworten (5)

O
otto

03.09.2005 um 02:16 Uhr

Wann genau war die letzte BR-Wahl? Sie hätten - im normalen Turnus - zwischen März und Mai 2002 stattfinden müssen. Wenn die letzten Wahlen in dieser Zeit oder später stattgefunden haben, ist der BR noch im Amt. Ansonsten gilt: Die Amtsperiode des BR endet nach vier Jahren. Gibt es dann keine Neuwahlen, hat der Betrieb keinen BR mehr.

V
viktor

03.09.2005 um 13:54 Uhr

Wenn der BR keinen Wahlvorstand benennt, kann man auch die Gewerkschaft bemühen, die die Einsetzung eines Wahlvorstands verlangen kann. Notfalls kann auch das Arbeitsgericht den Wahlvorstand einsetzen. Am Besten wendest Du Dich einfach mal an die Gewerkschaft und läßt Dich beraten.

M
Mornedhel

03.09.2005 um 16:11 Uhr

Wir sind nur nicht an eine Gewerkschaft gebunden und wir kommen auch ohne Betriebsrat wunderbar mit unseren Chefs klar. Nur der "alte" Betriebsrat spielt sich so auf, als währe er noch im Amt und eigentlich will ihn keiner mehr haben, desalb sind ja auch die letzten Wahlen nicht zustande gekommen.Ich wollte mich halt mal schlau machen, wie da die rechtliche Lage ist.

KH
Kleine Hexe

09.09.2005 um 12:38 Uhr

BetrVG§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist, der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

§ 21 Amtszeit

Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

Wenn in 2002 keine Wahl stattgefunden hat gibt es keinen Betriebsrat mehr. Aber eigentlich sollte das dein AG wissen. Den angeblichen BR mit seinen Wünschen und Forderungen kann er einfach ignorieren.

Würde mich mal interessieren wie sich dieser Betriebsrat "aufspielt".

M
Mornedhel

09.09.2005 um 15:46 Uhr

Er kümmert sich halt gerne weiterhin um die Probleme der Mitarbeiter ("Los, erzähl mir alle deine Probleme! Ich bin neugierig!") Wenn der Chef keine Lust hat, vor allem bei Negativmeldungen selbst die "Rüffeln" einzustecken, wird der "Betriebsrat" immer noch gerne vorgeschickt.... ;-)) Ob er bei den "richtig" wichtigen Dingen auch noch "mitspielen" darf, weiß ich allerdings nicht.

Ihre Antwort