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Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit - wird die Übergangsfrist verlängert?

D
Defender
Jan 2018 bearbeitet

Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt,dass Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit zu bewerten ist und dementsprechend auf die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten von 48 Stunden - bei entsprechenden Ausgleichszeiträumen - anzurechnen ist. Das Gesetz soll mit einer Übergangsfrist, die am 31.12.2005 enden sollte,in Kraft treten. Es kursieren jetzt vermehrt Gerüchte, dass diese Frist um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 verlängert werden soll. Wir wollten eine BV zu den geänderten Bedingungen abschliessen ( Lage der Arbeitszeit ,Ausgleichszeiträume ,etc.) werden aber beim AG bei diesen Bedingungen aber abblitzen,der sich auf die verlängerten Übergangsfristen wahrscheinlich berufen wird. Wer weiss näheres zu der verlängerten Übergangsfrist!!!

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Community-Antworten (2)

V
viktor

07.11.2005 um 10:03 Uhr

warten wir ab, was in Berlin geschieht.

B
Brigitte

22.11.2005 um 10:13 Uhr

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht unter 2.7.3 Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie: Die zum 1.1.2006 auslaufende Übergangsregelung des Arbeitszeitgesetzes, die den Tarifpartnern Zeit für die Anpassung ihrer Vereinbarungen an die Vorgaben des EuGH zur Bereitschaftszei einräumt, wird um ein Jahr verlängert. Dieses muß nach meiner Information aber noch vom Bundesrat abgenickt werden und das angeblich am 25.11.05.

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