Im Arbeitszeitgesetz ist geregelt,dass Bereitschaftsdienst voll als Arbeitszeit zu bewerten ist und dementsprechend auf die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten von 48 Stunden - bei entsprechenden Ausgleichszeiträumen - anzurechnen ist.
Das Gesetz soll mit einer Übergangsfrist, die am 31.12.2005 enden sollte,in Kraft treten. Es kursieren jetzt vermehrt Gerüchte, dass diese Frist um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2006 verlängert werden soll.
Wir wollten eine BV zu den geänderten Bedingungen abschliessen ( Lage der Arbeitszeit ,Ausgleichszeiträume ,etc.) werden aber beim AG bei diesen Bedingungen aber abblitzen,der sich auf die verlängerten Übergangsfristen wahrscheinlich berufen wird.
Wer weiss näheres zu der verlängerten Übergangsfrist!!!