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neues Lohnsystem

H
hellboy
Jan 2018 bearbeitet

ist die einführung eines neuen lohnsystems zustimmungspflichtig?sollen in zukunft leistungsbezogene löhne kriegen und keiner hat BR gefragt!!!!

1.12207

Community-Antworten (7)

C
Charlys

27.09.2013 um 20:54 Uhr

Gilt ein TV?

H
hellboy

27.09.2013 um 22:32 Uhr

Nein es gibt keinen TV

S
seesee

27.09.2013 um 23:09 Uhr

Ihr müsst euch gewerkschaftlich organisieren!

P
Piranha

28.09.2013 um 01:10 Uhr

egal ob TV oder nicht. Mit § 87 (10) seit ihr in der Mitbestimmungspflicht. gewerkschaftlich organisieren wäre aber trotzdem nicht schlecht.

G
gironimo

28.09.2013 um 11:34 Uhr

Piranha ist zuzustimmen (wobei bei bestehen eines TV dieser natürlich zu beachten wäre). Mitbestimmen heißt aber nicht nur dem zustimmen, was der AG vorgekaut auf den Tisch legt. Ihr könnt und sollt das System mitgestalten. So gesehen sollte jetzt Euer nächster Schritt sein, dem AG mitzuteilen, dass der BR von seinem Mitbestimmungsrecht aus dem § 87 BetrVG gebrauch machen will und er deshalb in Verhandlungen mit dem BR treten soll. Je nach Lage bei Euch müsstet Ihr ihm ggf. auch mitteilen, dass er es unterlassen möge, ohne Zustimmung des BR ein derartiges System einzuführen.

Gleichzeitig solltet Ihr entweder einen Sachverständigen (nicht unbedingt einen Fachanwalt - eher ein Mensch mit Praxiserfahrung; vielleicht doch Gewerkschaft) hinzuziehen oder/und ein Seminar zu diesem Thema besuchen. Denn bei dem Thema geht es ja nicht allein um Geldfaktoren sondern auch um die Frage von Zielvereinbarungen und Beurteilungsgrundsätzen. Ein komplexes Thema.

A
azrael

28.09.2013 um 13:47 Uhr

die umstellung(!) ist selbstverständlich zustimmungspflichtig, schon ab dem zeitpunkt der planung eines solchen unterfangens ist der BR zu beteiligen. ausnahmsweise steht das sogar fast wörtlich im BetrVG (87): "Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen.. ..Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung.."

dieses thema wird euch noch eine weile beschäftigen. nehmt daher gironimos ratschlag an und holt euch unterstützung. ab der ankündigung der umstellung habt ihr anspruch auf fachliche beratung. gerade die frage, was tariflich geklärt werden muss (in eurem fall zwichen AN und AG) und was der BR mitbestimmen kann, ist bei fragen der lohngestaltung sehr unübersichtlich.

viel glück

P
Piranha

29.09.2013 um 13:42 Uhr

Hab da noch einen nicht unbedeutenden Hinweis. Solltet ihr über euer altes Entlohnungssystem eine BV haben, hat diese natürlich eine sog. Nachwirkung bis zum Abschluß einer neuen BV. Wenn ihr euch externe Beratung holt, macht das über eure Gewerkschaft und ladet einen Lohnfachmann auf Bezirksebene ein. Müßt allerdings euren AG nach beschlussfassung informieren. Ablehnen kann er das nicht. Erwähnt dabei, dass es ein Fachmann des Bezirkes ist. Macht dann gleich mal Eindruck beim AG. Das zeigt ihm auch, dass es euch wirklich Ernst ist. Haben wir vor drei Wochen auch so gemacht. Seitdem will man mit uns ernsthaft verhandeln. :)

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