Erstellt am 15.05.2019 um 12:13 Uhr von Pjöööng
Na, da freut sich aber einer der einen Kündigungsschutzprozess gewonnen hat und endlich wieder arbeiten darf.
Zu Deiner Frage soviel: Ich habe nicht einmal Sicherheitsschuhe und arbeite auch in "Privatklamotten".
Wo ist das Problem?
Erstellt am 15.05.2019 um 12:50 Uhr von takkus
Nun ja- als Kanalreiniger möchte ich nicht unbedingt meine Privatklamotten tragen. Allerdings erachte ich Sicherheitsschuhe im Büro als Nonsens, wohl kann man dort aber ein privates Kleidchen tragen.
Erstellt am 15.05.2019 um 13:46 Uhr von wdliss
Mal völlig unabhhängig von der Frage der Arbeitsbekleidung: auf "die Arbeit verweigern" folgt zwangsläufig Kündigung. Von daher solltest du sowas nur nach Rücksprache mit deinem (offensichtlich erfolgreichen) Anwalts in Erwägung ziehen.