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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitskleidung

A
Adana010101
Mai 2019 bearbeitet

Hallo,

Nach einem 2 Jährigen Rechtsstreit haben ich wieder bei meiner Firma angefangen zu arbeiten. Jedoch haben die meine arbeitskleidung abbestellt. Ich habe nur eine sicherheitsschuhe und bin in privatklamotten und soll jetzt arbeiten. Kann ich die Arbeit verweigern bis die mir arbeitskleidung zu Verfügung stellen?

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

15.05.2019 um 14:13 Uhr

Na, da freut sich aber einer der einen Kündigungsschutzprozess gewonnen hat und endlich wieder arbeiten darf.

Zu Deiner Frage soviel: Ich habe nicht einmal Sicherheitsschuhe und arbeite auch in "Privatklamotten".

Wo ist das Problem?

T
takkus

15.05.2019 um 14:50 Uhr

Nun ja- als Kanalreiniger möchte ich nicht unbedingt meine Privatklamotten tragen. Allerdings erachte ich Sicherheitsschuhe im Büro als Nonsens, wohl kann man dort aber ein privates Kleidchen tragen.

W
wdliss

15.05.2019 um 15:46 Uhr

Mal völlig unabhhängig von der Frage der Arbeitsbekleidung: auf "die Arbeit verweigern" folgt zwangsläufig Kündigung. Von daher solltest du sowas nur nach Rücksprache mit deinem (offensichtlich erfolgreichen) Anwalts in Erwägung ziehen.

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