Ich war in meiner Eigenschaft als Betriebsratsvorsitzender Mitglied im Gläubigerausschuss bei der Insolvenz unseres Betriebes vor zwei Jahren.
Nun habe ich die Informationen des Insolvenzverwaltert über die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren erhalten.
Darf ich die Werte dieser Gebühren kommunizieren oder unterliegen diese einer Geheimhaltungspflicht?