Erstellt am 25.09.2013 um 14:01 Uhr von gironimo
Die Betriebssprache ist eine Frage der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG Ordnung im Betrieb) - sofern es einen Betriebsrat im Betrieb gibt.
Für den Umgang der AN untereinander im Betrieb, sehe ich keine Notwendigleit in Deutschland englisch zu sprechen.
Erstellt am 25.09.2013 um 14:26 Uhr von skater
Es geht nur um die Sprache der Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter.
Erstellt am 25.09.2013 um 16:12 Uhr von Charlys
Sind in der Betriebssprache zu erfolgen. Diese dürfte ja wohl deutsch sein.
Erstellt am 26.09.2013 um 21:29 Uhr von Hartmut
Skater: Nein, die Sprache muss nicht Deutsch sein. Eine Stellenbeschreibung kann in der Betriebssprache gehalten sein, meinetwegen Englisch. Es spricht nichts dagegen, solange die Leute, die es angeht, diese Sprache beherrschen.
Anders als bei einer StellenBEschreibung sieht bei einer StellenAUSschreibung aus. Aber danach war nicht gefragt.