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Manteltarifvertrag NRW Einzelhandel

G
Guenerb
Jan 2018 bearbeitet

Der Manteltarifvertrag NRW ist im Fruehjahr gekundigt worden. Meines Wissens hat er rine nachhaltige Wirkung. Es grht um Ueberstunden. Laut MTV muss der Arbeitgeber ab der 40. Wochenstunde 25 Prozent und ab der 45 Wochenstunde 40 Prozent Zuschlag gewaehren. Dieses ist nicht der Fall. Kann mit da einer Gewosshrit gebrn???

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Community-Antworten (1)

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gironimo

25.09.2013 um 15:14 Uhr

Ich denke, da ist die Gewerkschaft der richtige Ansprechpartner.

Wenn tarifliche Leistungen nicht gezahlt werden, ist dies nicht Sache des BR, der bestenfalls mahnende Worte an den AG richten kann. Der AN muss selbst ggf. über den Rechtsweg seine Ansprüche geltend machen.

Und da ist natürlich der Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder recht hilfreich.

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