Erstellt am 25.09.2013 um 09:50 Uhr von gironimo
Nein - dazu gibt es keine Regeln. Darüber sollte sich zunächst der BR selbst Gedanken machen, ob es praktisch und sinnvoll ist und dann mit dem AG beraten. Endgültig beschließen tut dann wieder der BR.
Wie es geht, steht im § 38 BetrVG
Erstellt am 25.09.2013 um 11:23 Uhr von Hartmut
Hallo AnnaWitt, herzlichen Glückwunsch zur Wahl! :)
Richtig, ihr könnt die Freistellung aufteilen. Es bietet sich z.B. die Aufteilung in 20%-Stückelung an, das wäre jeweils ein ganzer Tag in der Woche für fünf Leute. Wenn man dann noch z.B. dem AG sagt, also montags ist der Meier freigestellt, dienstags der Müller usw., dann finden viele das gut, weil sie entspr. planen können.
Es sind vereinzelt Fälle bekannt geworden, da hat ein BR diese 20%-Stückelung für sechs Leute erfolgreich eingeführt. Man hatte sich versehentlich verrechnet, und der AG hat's nicht bemerkt. ;)
Natürlich können zu jedem Zeitpunkt zwei oder mehr BRM freigestellt sein.
Erstellt am 25.09.2013 um 12:27 Uhr von Charlys
Klar Hartmut, dann weiss Müller nicht was Meier am Montag angefangen hat zu regel und dann er Dienstags wie weitermachen muss. Also Unfug. Auch würde ich mich als AG auf solches nicht einlassen aus den gleichen Gründen. Der AG hätte dann gegen eine solche Regelung aus duesem Grund gute Karten vor dem ArbG. Denn solches hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz eben nicht gewollt.
Erstellt am 25.09.2013 um 15:19 Uhr von Hartmut
Eines fällt mir gerade noch ergänzend ein, AnnaWitt: Die Freistellung (bzw. der Pool) von 100% bezieht sich auf eine Vollzeitstelle. Falls ihr also z.B. zwei Teilzeitkräfte im Gremium habt zu je 50%, könnt ihr (rein rechnerisch) beide freistellen. Wahrscheinlich war das klar, da du aber schreibst "frisch gebacken", wollte ich das noch extra erwähnt haben.
Alles Gute für eure Betriebsratsarbeit!! :)
Erstellt am 25.09.2013 um 15:53 Uhr von AnnaWitt
Danke Euch für Eure Unterstützung.
Erstellt am 25.09.2013 um 17:18 Uhr von pillepalleTR
"Es sind vereinzelt Fälle bekannt geworden, da hat ein BR diese 20%-Stückelung für sechs Leute erfolgreich eingeführt. Man hatte sich versehentlich verrechnet, und der AG hat"s nicht bemerkt. ;)"
Aufruf zum Arbeitszeitbetrug?
Im Ernst: ich halte persönlich von einer zu kleinen Stückelung (x-mal y%) nichts.
Prinzipiell kann sich ja jedes BRM für die erforderliche BR-Arbeit selbst freistellen. Dann sind - je nach Gemengelage im Betrieb- schnell mal 20% per se für ein "normales" BRM erreicht. Also wäre dann ein 5x20%-Stückelung sogar u.U. eine "Verschwendung" der 100igen-Freistellung.
In der Praxis bewährt hat sich durchaus das eine oder anderemal eine 50-50-Aufteilung bspw. zwischen BR-V und seinem Stellvertreter.
Um auf die ursprüngliche Frage zu antworten: diese können natürlich ihre BR-Arbeit auch zeitgleich koordinieren.
Noch eine Anmerkung: ihr braucht eurem AG vorab keine festen Zeiten zu nennen, wann ihr für den BR "unterwegs" seid. BR-Arbeit wird dann aufgenommen, wenn sie erforderlich ist und gemacht werden muss!
Erstellt am 25.09.2013 um 22:41 Uhr von seesee
Und noch zur Klarheit: der Vorsitzende oder Stellvertreter sind nicht automatisch die Freigestellten. Der Betriebsrat beschließt, wer es sinnvollerweise sein soll. Man beachte auch, dass die Freistellung für nicht wenige BRMs EDeKa bedeutet hat (Ende der Karriere).
Erstellt am 07.10.2013 um 11:00 Uhr von AnnaWitt
Vielen Dank für die Infos. Nun haben wir beschlossen, dass unser Vorsitzende 100% freigestellt werden soll. Diesen Beschluss haben wir der GF zukommen lassen. Benötigen wir eine Freigabe vom Arbeitgeber? Hätten wir vorher fragen müssen?
Erstellt am 07.10.2013 um 11:10 Uhr von Kulum
Im Prinzip schon, aber daran wird sich der AG vermutlich nicht stören. Es ist eigendlich die sinnvollste Art den 38er mit Leben zu füllen (ja, rein subjektiv), dagegen wird sich der AG kaum verwehren können.
20% Stückelung??? Wofür hat der Gesetzgeber noch §37 Abs.2 erfunden? Gibt es tatsächlich AG die so einen Blödsinn mitmachen?