Folgendes Szenario: 24-H-Schichtbetrieb, Service Gesellschaft tariflich weitestgehend angegliedert an den TVöD.

Wir hatte eine interne Schulung, manche kamen aus dem Frei. Angesetzt waren dafür 5 Stunden. Manche waren schneller fertig fuhren wieder nach Hause(nach 2 Stunden). Der Dozent trug allen die selbe Uhrzeit ein. Nun wurde nach 6 Monaten und ein paar Tagen nach den Realstunden gefragt. Ich meine im TVöD eine Regelung im Gedächstnis zu haben, nach dieser man lediglich Sachen zurückfordern kann, die weniger als 6 Monate zurück liegen.
Kann mir jemand sagen wo ich diese Regelung finde, bzw. welche Regelungen da ziehen?
Gibts eine arbeitszeitliche Regelung die etwas über Mindeststunden bei holen aus dem Frei besagt?