Erstellt am 23.09.2013 um 20:39 Uhr von Snooker
Gar Keine. Sollen doch die rechtliche Schritte einleiten die meinen das die Beschlüsse so nicht Gültig sind. Es wird für diese dann jedoch bei gerichtlicher Auseinandersetzung schwer sein zu begründen warum dies in der Vergangenheit in Ordnung war. Und sollen sie zeigen wo geschrieben steht das Vorsitzender oder Stelli bei Sitzung anwesend sein muss.
Erstellt am 23.09.2013 um 20:51 Uhr von Charlys
Ist die Vertreterregelung in einer GO welche so beschlossen wurde geregelt? Wenn nein gilt das Selbstzusammentrittsrecht. Doch hier können nur eingeschränkt Beschlüsse gefasst werden. Weiter sollte ein BR auch stets dafür sorgen dass eben nicht beide verhindert sind.
Erstellt am 23.09.2013 um 21:36 Uhr von Snooker
Wo aber steht das man dies in einer GO regeln MUSS? Wie die Fragestellerin schon schreibt ist es Jahrelang so gegangen. Und Regelungsabreden gibt es nicht nur zwischen BR und AG. Ich würde mich hier erst mal entspannt zurück lehnen. Soll die andere Seite doch tätig werden wenn sie meint da stimmt was nicht.
Erstellt am 23.09.2013 um 21:54 Uhr von AlterMann
Wenn man sich im BR über GO-Auslegungen in die Haare kriegt, dann geht es nicht um die Sache, sondern um Macht. und bei einem Machtkampf kann man kaum noch über die Sache diskutieren.
Dann kann man entweder das Salär von Rechtsanwälten aufbessern, oder man versucht es mit einer qualifizierten Moderation. Bisher finde ich fast immer die zweite Möglichkeit erfolgversprechender. Wie wär's also mit einer Klausurtagung zur Festlegung gemeinsamer Ziele für 2014? Oder wenn dann bei Euch Wahl ist, halt direkt nach der Konstituierung des neuen BR?
Erstellt am 24.09.2013 um 00:05 Uhr von Kölner
...oder der BR sollte in seiner Gesamtheit einfach nicht mehr kandidieren. Verdiente Wiederwahl geht anders.
Erstellt am 24.09.2013 um 09:43 Uhr von gironimo
>Genehmigung eines Antrags des AG....<
Das heißt der BR hat beschlossen und dem AG den Beschluss mitgeteilt. Dieser hat (wahrscheinlich) gehandelt, da er davon ausgehen konnte, der Beschluss ist rechtmäßig zu Stande gekommen.
Es scheint mir also tatsächlich um Macht zu gehen. Da denke ich auch - man sollte die nächste Wahl abwarten und da die eigene Position den Wählern verdeutlichen. Die Zeit könnt Ihr schon jetzt nutzen.
Erstellt am 24.09.2013 um 09:45 Uhr von Charlys
Snooker, wo es steht! Ganz einfach im § 29 und dessen Kommentierung zB. Düwell, 2 Auflage § 29 Rn 9. Dürfte aber so auch in allen anderen stehen.