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§99 Zustimmung verweigert

N
Nicole
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag zusammen

Bei uns gab es eine Einreichung die wir aufgrund verschiedener Gründe nicht zugestimmt haben. Wir haben weitere Informationen gefordert. Diese wurden dann teilweise nachgereicht. Also wurde wieder abgelehnt nach den §99. Jetzt reichte der AG es wieder erneut ein. Aber es fehlt wieder was.

Wie oft kann der AG denn das Spiel spielen? Irgendwann muss doch mal Schluss sein, oder irre ich da?

1.01204

Community-Antworten (4)

S
Snooker

23.09.2013 um 23:30 Uhr

Solange bis ihr zustimmt. Nur soll das nicht das Problem des BR sein. Oder aber wollt ihr diese Person unbedingt in eurem Unternehmen?

K
Kölner

24.09.2013 um 02:03 Uhr

Irgendwann sollte der AG es leid werden oder einfach die Person einstellen. Dann wäre der BR wieder am Zug, wenn er sich nicht bereits lächerlich gemacht hat. § 99 BetrVG ist selten dazu geeignet, dem AG die Zähne zu zeigen.

G
gironimo

24.09.2013 um 11:48 Uhr

Wie gesagt, den Formalismus kann man lange betreiben. Wenn Infos fehlen, wird ja eigentlich nicht abgelehnt sondern darauf hingewiesen, dass der BR nicht entscheiden kann, weil Infos fehlen.

Ich würde aber im Zweifel spätestens jetzt, wo fehlende Infos immer noch fehlen, dann doch einmal das Gespräch suchen und nach den Beweggründen fragen, warum die Infos nicht kommen.

W
Watschenbaum

24.09.2013 um 11:50 Uhr

vielleicht hat man ja auch gar keinen Anspruch auf die verlangten Infos..........

um was gehts denn dabei ?

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