Erstellt am 23.09.2013 um 12:55 Uhr von gironimo
Wenn Du bereits jetzt (sicher) weißt, dass ein Ersatzmitglied verhindert ist, lädst Du gleich jetzt das nächste Ersatzmitglied mit ein. Worauf solltest Du warten - oder warum eine Extraeinladung? Dazu besteht kein Anlass. Es muss nur sicher sein, dass das eigentliche Ersatzmitglied tatsächlich verhindert ist.
Erstellt am 23.09.2013 um 13:10 Uhr von Hoppel
@ nirigit
Haben Dir irgendwelche Antworten in Deinem ersten Thread zur identischen Fragestellung nicht gefallen?
Ein E-BRM muss ordnungsgemäß geladen werden, wenn das verhinderte BRM nicht erklärt hat, trotz AU, Urlaub etc. an der Sitzung teilnehmen zu wollen.
Ob das E-BRM dann ein gesondertes Schreiben erhält oder nicht, ist doch schnurzpiepegal. Hauptsache, die Tagesordnung ist rechtzeitig (spätestens drei Tage vor Sitzung) mit der Einladung (Ort & Zeit) zugegangen.
Wenn das verhinderte BRM im Vorfeld NICHT erklärt hat, an Sitzungen teilnehmen zu wollen, muss es auch nicht eingeladen werden.
Man kann eine Sache auch unnötig verkomplizieren ...
@ gironimo
Es geht doch ganz offensichtlich nicht darum, dass ein E-BRM verhindert ist ...
Erstellt am 23.09.2013 um 14:24 Uhr von Charlys
Weiter, bei Verhinderung des BRM ist das EBRM sofort für die Zeit der Vethinderung nachgerückt, mit ALLEN Rechten und ALLEN Pflichten. Es darf also in dieser Zeit auch alle Unterlagen des BR incl. der eMails einsehen. Also auch freien Zugang zum BR-Büro. Es ist in dieser Zeit einfachbein BRM. Da das EBRM idR nichts von der Verhinderung und seinem Nachrücken weiß, solltest Du als BRV es entsprechend informieren.