Schönen Abend in die Runde,

Muss der Arbeitgeber bei einer außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund dem zu Kündigenden (nennen wir ihn das Kündigungsopfer) den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben mitteilen oder muss er dies lediglich unverzüglich auf verlangen mitteilen??

Vielen Dank für Eure Antworten