Wir sind ein Softwareunternehmen mit BR. Alle 3-4 Monate bringen wir eine neue Version heraus, so dass einige (freiwillige) Entwickler bei Bedarf Sonntags kurz vor der Herausgabe arbeiten. Da wir ein neu gegründetes BR sind, wollen wir hierzu unser Mitbestimmungsrecht geltend machen.

Vor ab stellt sich die Frage: Ist Sonntagsarbeit überhaupt erlaubt für unser Unternehmen, da nach §10 ArbZG unsere Dienstleistung nicht zu den Ausnahmen gehören. Jedoch war das bis jetzt immer so, dass der extra Tag am Sonntag uns immer sehr geholfen hatte, nicht den Kunden am Montag zu verlieren. Kann das als Notfall geltend gemacht werden?
Wir haben eine 40 std Woche ohne Wochentagsangabe.

Was müssen wir als BR bei der angeordneten Sonntagsarbeit beachten, um unsere Kollegen schützen zu können.

Vielen Dank!