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Geringfügig Beschäftigte Schwerbehinderte

H
Huusmeester
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen , wir haben seit kurzem einen 5. Schwerbehinderten in unserem Betrieb und nun wollen wir als BR die Wahl des Schwerbehindertenvertreters organisieren . Gehe ich recht in der Annahme das auch Teilzeitbeschäftigte und Geringfügig Beschäftigte zu 100 % mitgezählt werden bei der Anzahl der Schwerbehinderten und nicht nur Prozentual zu ihren Arbeitsstunden ? Ich meine der Arbeitgeber kann nicht behaupten wir hätten nur 4,5 Schwerbehinderte , oder ? Auch haben die Geringfügig Beschäftigten Schwerbehinderten je eine volle Stimme bei der Wahl , richtig ? Danke für eure Antworten . Gruß , der Huusmeester

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

18.09.2013 um 18:48 Uhr

Im § 94 SGB IX heißt es: "In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind,(....)" und "Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen"

von der Art der Beschäftigung steht da nichts

I
ickederdicke

19.09.2013 um 10:46 Uhr

Nehmt Kontakt zu dem bei euch zuständigen Integrationsamt auf, die können euch unterstützen.

H
Huusmeester

19.09.2013 um 18:50 Uhr

Danke euch . Gruß , der Huusmeester

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