Erstellt am 18.09.2013 um 08:41 Uhr von Kulum
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Klingt doch so, als wärst du darüber informiert.
Erstellt am 18.09.2013 um 08:45 Uhr von Matze
Ein MBR:
BetrVG §87 (1) 2.: "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;"
Der Betriebsrat wird vom AG unterrichtet, nicht von der beantragenden MA.
Erstellt am 18.09.2013 um 09:27 Uhr von gironimo
Das kommt auf Eure BV Arbeitszeit an. Wenn Ihr dort lediglich die betriebliche Arbeitszeit festgelegt habt und die Arbeitszeiten innerhalb dieses Rahmen erbracht werden können - ohne das es letztendlich Einfluss auf die übrigen AN hat (die dann eventuelle auch Veränderungen hinnehmen müssten), braucht der BR auch nicht mehr beteiligt werden.
Erstellt am 18.09.2013 um 09:40 Uhr von Charlys
Hier besteht MB weil hier ein Dienstplan vereinbart wird. Thema war hier schon öfters und es wurden Urteile aufgeführt. http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Mitbestimmung_des_Betriebsrates_bei_Arbeitszeitverteilungswuenschen_BAG_9AZR893-07.html
Erstellt am 18.09.2013 um 11:15 Uhr von Knubbel
Danke für die Antworten.
@ Kulum: Habe die Info durch Zufall von der Mitarbeiterin erhalten
@ gironimo: Wir haben Vertrauensarbeitszeit. Die Vertrauensarbeitszeit erlaubt es den Mitarbeitern, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse und in Abstimmung mit Vorgesetzten und Kollegen frei zu gestalten. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb gewährleistet ist. Kernzeiten sind vorgegeben... das funktioniert bei uns auch sehr gut...
Mir ging es hier um die Neuverteilung der im AV geregelten Arbeitszeit auf andere Wochentage. Meines Wissens werden die Arbeitstage nicht im AV festgelegt, sondern individuell mit dem jeweiligen Abteilungsleiter und Fachvorstand vereinbart.
Erstellt am 18.09.2013 um 12:15 Uhr von Lotte
Hallo knubbel,
worum geht es Euch denn? Um mangelnde Info? Um Problemlösung, falls die GF sich weigert?
Wenn es nur um die Info geht, dann solltet Ihr das Thema "Informationsfluss" mal im nächsten Monatsgespräch ansprechen.
Wenn es darum geht, die Kollegin zu unterstützen, solltet Ihr das Gespräch mit der GF für diesen speziellen Fall suchen und dabei auch durchaus Eure Position gem. BetrVG klar machen. Gibt es eigentlich eine BV zur Vertrauensarbeitszeit?
So wie Du es formulierst, ist der BR bei der AZ bei Euch völlig außen vor. Das geht so pauschal aber nicht.
LG Lotte
Erstellt am 18.09.2013 um 19:12 Uhr von Hoppel
@ Knubbel
Im Gegensatz zu manch anderen Schreiberlingen sehe ich hier überhaupt keinen Grund, als BR einschreiten zu sollen.
Wenn die Verteilung der Arbeitszeit sowieso schon mit den Vorgesetzten/KollegInnen abzustimmen ist und dieses System bei Euch sehr gut funktioniert, sollte man nicht nach Sand suchen, das man in´s Getriebe streuen kann.
Außerdem liegst Du mit Deiner Meinung völlig richtig, dass diese Umverteilung nicht dem MBR des BR unterliegt.
Anders sähe es nur aus, wenn feste Dienstpläne verabschiedet werden. Trifft für Euch aber ganz offensichtlich nicht zu.