Erstellt am 17.09.2013 um 14:22 Uhr von lurchi
Das Thema könnt ihr ganz ohne die MA behandeln, indem ihr einfach nur auf Euer MBR pocht. Weist den AG schriftlich auf die künftige Einhaltung der Mitbestimmung hin, da ihr anderenfalls gezwungen wärt, ein Beschlußverfahren einzuleiten. Solltet ihr ihn bereits schriftlich verwiesen haben, würde ich mich an Euer Stelle direlt mit einem FA für Arbeitsrecht (am besten einen, der sich mit BetrVG auskennt) in Verbindung setzen. Beschluß beachten.
Und lasst Euch nicht auf thematische Disskusionen ein - hier geht es Euch lediglich um die MB, nicht darum, wie ihr in diesen individuellen Fällen entschieden hättet.
Erstellt am 17.09.2013 um 14:26 Uhr von Charlys