Leistungsentgelt TVöD
Hallo!
Im TVöD § 18 sind Rahmenbedingungen für die Zahlung eines Leistungsentgeltes hinterlegt. Bei uns gibt es bereits eine Betriebsvereinbarung seit 2 Jahren, die jetzt nach Erprobung dringend evaluiert werden muss. Wer hat auch eine Vereinbarung abgeschlossen? Wie sind Eure Erfahrungen speziell bezüglich mehrerer Leistungstöpfe, Umgang mit Teilzeitbeschäftigten und Verteilungsgrundsätzen? Wir sind übrigens ein Krankenhaus!
Dankeschön.......
Community-Antworten (1)
17.09.2013 um 17:17 Uhr
Hallo Passat Wir haben auch eine BV zum lestungsbezogenen Entgelt. Diese umfasst zwei Töpfe, einen für Die Häuptlinge. -gruselig- und eine für die Indianer. Der für die Häuptlinge hatte einen hohen Sockebetrag d für die Indianer das übrig gebliebene geteilt durch die Anzahl der I. Es bekommt auch nur der dieses Entgelt der eine Zielvereinbarung mit seinem Vorgesetzten abgeschlossen hat.dieser kann ein Ziel ablenken oder auch das Ergebnis des Zieles. Hat jemand mehr als 30 Tage im Unternehmen gefehlt, bekam er auch nichts obwohl er sein Ziel evt. Sogar erreicht hatte Da dies alles nicht gut ist, werden wir diese BV kündigen und in einer neuen das Giesskannenprinzip - ein Topf geteilt durch alle- vereinbaren wollen.
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