Definition, Erklärung
In den Zeiten der Globalisierung und internationalen Zusammenarbeit schicken viele Unternehmen Führungskräfte oder Spezialisten ins Ausland. Das kann kurzzeitig erfolgen, aber auch langfristig über einen Entsendungsvertrag. Der Mitarbeiter lebt dann längere Zeit im Ausland, wird aber nicht eingebürgert, sondern behält seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft. In diesem Fall spricht man von Expatriates oder Expats. ...... Ein längerer Aufenthalt im Ausland kann eine Chance, aber auch ein Risiko darstellen: .........Chance für die Karriere, da Erfahrung im internationalen Business gesammelt wird. Das umfasst ein Verständnis für andere Kulturen, anderes Geschäftsgebahren, andere VerhandlungstaktikenErlernen neuer SprachenInterkulturelle Kompetenz, die später auch in der Heimat bei Kontakten mit Ausländern nutzbar ist ........Herausforderung für die gesamte Familie, egal ob Sie zwischen Heimat- und Gastland pendeln oder ob Sie mit der Familie einen Umzug wagenGesetzlich geregelt ist die Auslandsentsendung lediglich im § 2 Absatz 2 Nachweisgesetz (NachwG). Danach ist ein Auslandsarbeitsvertrag nötig, wenn der Aufenthalt mehr als 1 Monat beträgt. In diesem Vertrag sollte geregelt sein:Dauer der Tätigkeit im AuslandArt und Weise der Auszahlung des Gehalts, z.B. Währungzusätzliche Leistungen zum Gehalt, z.B. zusätzliches Arbeitsentgelt um die Sonderausgaben zu decken für Heimflüge, Umzugskosten, MietaufwendungenBedingungen für Rückkehr des ArbeitnehmersGründe für eine Auslandsentsendung:Unternehmen wollen Kommunikation und Arbeitsweise der Mitarbeiter in ausländischen Tochter-, Beteiligungsgesellschaften und inländischen Zentrale verbessernInteressenwahrnehmung von Unternehmen vor Ort im Ausland durch Entsendung von Managern und FührungskräftenFach- und FührungswissenstransferPrüfung und Ausbildung zukünftiger FührungskräfteWunsch eines Mitarbeiters, um Aufstiegschancen zu verbessern, neue Herausforderungen zu suchen, mehr Verantwortung zu übernehmen oder persönliche EntwicklungArten der Auslandsentsendung:Dienstreise mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten im AuslandDiese hat keinen Einfluss auf den Arbeitsvertrag und auch keine steuerlichen Auswirkungen. Eine Dienstreise erfolgt v.a. im Rahmen von Projekten oder auch aufgrund repräsentativer ZweckeAbordnung ins Ausland mit einer Dauer von üblicherweise 3 bis 12 MonatenZum Arbeitsvertrag werden zusätzlich Regelungen getroffen, die v.a. die Vergütung regeln (zusätzliche Bestandteile für Auslandsaufenthalt bzw. Gehaltsbezug aus In- oder Ausland). Besondere steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn der Aufenthalt länger als 183 Tage dauertDelegation mit einem Aufenthalt im Ausland von bis zu 3 JahrenHierbei verlagert sich der Lebensmittelpunkt für längere Zeit ins Ausland. Der Arbeitsvertrag ist neu zu verhandeln, die steuerlichen Konsequenzen und ein Umzug der gesamten Familie zu berücksichtigen. Bei einer Delegation wird aber grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter in sein Heimatland zurückkehrt und wieder im ursprünglichen Unternehmen zu integrieren ist. Auch dieses ist Bestandteil des Arbeitsvertrags. Ziel der Delegation ist es aus Unternehmenssicht auch, ein Bindeglied zwischen In- und Ausland durch den entsendeten Mitarbeiter zu schaffen, der dabei hilft, die unterschiedlichen Kulturen und Arbeitsweisen zusammen zu bringenÜbertrittHierbei wechselt der Mitarbeiter komplett ins Ausland. Letztendlich handelt es sich um eine Versetzung über Landesgrenzen hinweg, aber nicht um eine Kündigung ......... http://www.arbeitsratgeber.com/auslandsentsendung_0031.html. und ........ http://www.heuser-collegen.de/auslandsentsendungen.html und. ............. http://www.ihk-kassel.de/down.cfm?id=2B207CA6-BEE9-22F0-1761F7FFCFC55B7E