Hallo,

Es gibt drei eigenständige Unternehmen, die in Mitte 2014 miteinander verschmolzen werden. Ob die Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung erfolgt, steht noch nicht fest. Nun gibt es allerdings schon Planungen wie die Organisationsstruktur in 1. und 2. Ebene, für das ­neue Unternehmen auszusehen ­hat. Das heißt, man würfelt 3 Belegschaften in der Planung schon durcheinander, obwohl alle 3 noch eigenständig sind.Für unser Unternehmen möchten wir das alle stellen nach §93 BetrVG ausgeschrieben werden. Allerdings können wir doch nicht über Stellen eines anderen eigenständigen Unternehmen urteilen.

Muss ich nicht eigentlich abwarten, bis das neue Unternehmen entstanden ist.

Wie sollten sich die 3 Betriebsgremien verhalten?

Viele Grüße

Grashüpfer