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Fristen zur Genehmigung Dienstplan

R
Rettassi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, mein Arbeitgeber ist der Meinung,daß 2 Tage ausreichend für den Betriebsrat sind den Dienstplan zu genehmigen.Gibt es da vorgeschriebene Fristen? Wer kann mir da weiter helfen?

Im vorraus dankend

1.43103

Community-Antworten (3)

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gironimo

12.09.2013 um 19:18 Uhr

Ich kenne keine ausdrückliche Frist. Aber ich hätte auch kein Problem damit. Wenn es dem AG selbst nicht zu viel ist, wenn Ihr jedes Mal kurzfristig zu einer Sitzung zusammenkommen müsst, nur wegen der Dienstpläne.

Wichtiger erscheint mir die Ankündigungsfrist gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern. Aber da habt Ihr sicherlich in Eurer BV Arbeitszeit entsprechende Ankündigungszeiten vereinbart.

R
Rattle

12.09.2013 um 19:23 Uhr

hallo,

wenn sie denn eine BV haben, ansonsten wäre es an der zeit eine BV arbeitszeit zu erarbeiten. MFG

P
Pjöööng

12.09.2013 um 19:25 Uhr

Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber sich entsprechend verhält und Urlaubsanträge ebenfalls binnen zwei Tagen genehmigt? ;-)

Vielleicht besser eine BV "Fristen" erarbeiten?

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