Erstellt am 12.09.2013 um 17:18 Uhr von gironimo
Ich kenne keine ausdrückliche Frist. Aber ich hätte auch kein Problem damit. Wenn es dem AG selbst nicht zu viel ist, wenn Ihr jedes Mal kurzfristig zu einer Sitzung zusammenkommen müsst, nur wegen der Dienstpläne.
Wichtiger erscheint mir die Ankündigungsfrist gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern. Aber da habt Ihr sicherlich in Eurer BV Arbeitszeit entsprechende Ankündigungszeiten vereinbart.
Erstellt am 12.09.2013 um 17:23 Uhr von Rattle
hallo,
wenn sie denn eine BV haben, ansonsten wäre es an der zeit eine BV arbeitszeit zu erarbeiten.
MFG
Erstellt am 12.09.2013 um 17:25 Uhr von Pjöööng
Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber sich entsprechend verhält und Urlaubsanträge ebenfalls binnen zwei Tagen genehmigt? ;-)
Vielleicht besser eine BV "Fristen" erarbeiten?