Erstellt am 12.09.2013 um 09:19 Uhr von gironimo
Na - wenn die GL schon die Mitbestimmung einsieht und mit Euch verhandeln will, ist das doch schon ein guter Schritt. Ich bin auch der Auffassung, dass die Kamera als allgemeine Abschreckung nicht "geheim" hängen kann.
Es sollte ja auch Ansinnen sein, die Diebstähle zu verhindern und nicht sie erst geschehen zu lassen. Und das kann man am Besten erreichen, wenn man jeden Wissen lässt, dass eine Überwachung möglich ist.
Ich hoffe, Ihr klärt in diesem Zusammenhang nicht nur wo die Kamera hängt, sondern auch die Fragen der Aufzeichnung, Auswertung und Zugriffsrechte usw.
Erstellt am 12.09.2013 um 09:32 Uhr von Scootydog
@gironimo
die Kamera soll nicht abschrecken wirken sondern die Dieb erwischen da Ware im wert von meherer Tsd Euro verschwunden ist über ein zeit raum von @ 2 Monat,über das ander Aufzeichnung, Auswertung und Zugriffsrechte usw.ist alles klar
Erstellt am 12.09.2013 um 09:41 Uhr von gironimo
Die bereits geklaute Ware ist weg - da wird die Kamera im Nachgang nichts mehr bringen. Also kann die Devise doch nur lauten: Weitere Diebstähle vermeiden, wenn man nicht alle Arbeitnehmer unter Generalverdacht stellen will.
Wenn es um eine nachträgliche Aufklärung des Falls geht, gibt es die Polizei.
Erstellt am 12.09.2013 um 11:16 Uhr von Snooker
@Scootydog
Ich denke was gironimo in etwa andeuten wollte, bringe ich mal auf den Punt.
Ihr seit als BR keine Betriebspolizei, also solltet ihr euch Aussagen wie, die Kamera soll nicht abschrecken wirken sondern die Dieb erwischen, verkneifen. Um eine neutrale BV mit dem AG ab zu schließen, sind das ganz schlechte Voraussetzungen.
In erster Linie sollte man sich in so einer BV drauf einigen, wo die Kameras hängen. Genau bezeichnen, evtl. in Anlage skizzieren). Dann welchen Bereich sie aufnehmen dürfen. Und ebend das nur die Ware und nicht die MA aufgenommen werden.
Dann wer baut die Kamera an und wer übernimmt die Wartung in welchem Zeitraum. Dann wie lange wird was gespeichert. Dann welche Hard und Software benötigt die Kamera. Welche Schnittstellen zu welchen bestehenden Systemen niederschreiben. Auch welche Auswertungen wozu gemacht werden dürfen. (Ich würde hier raten, zur Sicherung der Ware und nicht etwa um Diebstahl vor zu beugen zu schreiben). Weiter würde ich festlegen wollen das bei Fehlbeständen im Lager (der Volksmund würde Diebstahl sagen) Der AG der Datenschutzbeauftragte und der BR GEMEINSAM die Auswertung der Aufzeichnung anschauen und auswerten.
Denke das sollte es im groben sein.
Was ich mich noch Frage, wie wollt ihr eine BV Kamera versteckt anbringen wenn ihr dies in einer BV regelt. MA haben ein Anrecht darauf zu wissen das ihr eine BV abschliesst und was dort drin steht. Und zu guter letzt, stellt der AG eine Kamera auf, ist er verpflichtet ein Schild auf zu hängen das dieser Bereich Videoüberwacht wird.
Erstellt am 12.09.2013 um 11:29 Uhr von blackjack
# Und zu guter letzt, stellt der AG eine Kamera auf, ist er verpflichtet ein Schild auf zu hängen das dieser Bereich Videoüberwacht wird.#
nö
Erstellt am 12.09.2013 um 11:39 Uhr von Kulum
"nö"
Wenn der BR das erzwingt - jo
@Rainer
das gilt nur in öffentlich zugänglichem Raum
Erstellt am 12.09.2013 um 11:40 Uhr von Snooker
@blackjack
DOOOOCH ;-)
Er könnte sonst erheblich Schwierigkeiten bekommen, wenn Betriebsfremde z. B. mit drauf landen.
Erstellt am 12.09.2013 um 11:51 Uhr von blackjack
Falls es sich nicht um eine dauerhafte Videoüberwachung handelt, nö. BR mal aussen vorgelassen.
Erstellt am 12.09.2013 um 11:51 Uhr von Snooker
Grins kulum. Deshalb habe ich das mit den Betriebsfremden noch nach geschoben.
Wobei man jetzt öffentliche Stellen diskutieren könnte oooooohne Ende. Aber erstmal würde ich es als BR fordern. ;-)
So steht es denn in §6 BDSG Abs. 2
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Erstellt am 12.09.2013 um 12:10 Uhr von Pjöööng
"§ 6b Beobachtung ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHER Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(...)"
Nun mal ehrlich: Falls das Lager in der Tat "öffentlich zugänglich" sein sollte, dann würde ich mir mal Gedanken darüber machen, ob das überhaupt notwendig ist.
In der Regel sind solche Lager aber nicht öffentlich zugänglich und damit ist dieser Paragraph nicht einschlägig.
Erstellt am 12.09.2013 um 12:30 Uhr von scottydog
es handelt sich um einen Zoll Lager (Warehouse ) daher nicht öffentlich zugänglich
Erstellt am 12.09.2013 um 12:49 Uhr von Snooker
Dann sollte man i.d.R. davon ausgehen das auch Personen die nicht dem Zoll angehören dazu keinen Zutritt haben.
Aber dennoch beißt sich hier die Kuh in den eigenen Schwanz. Ihr als Interessenvertreter versucht ja etwas sowohl für AG als wie auch für AN zu regeln. Demnach hat eine Belegschaft ja auch das Anrecht zu wissen das eine BV darüber abgeschlossen wird/wurde. Also kann man auch ganz ungeniert das Hinweisschild einfordern. Dies schreckt dann wenigstens auch für die Zukunft ab. Denn wie gesagt, es sollte drum gehen Diebstähle im Keim zu ersticken, so das sie gar nicht erst begangen werden. Die Diebstähle aus der Vergangenheit bekommt ihr da sowieso nicht mehr drauf.
Erstellt am 12.09.2013 um 13:35 Uhr von Pjöööng
"Dann sollte man i.d.R. davon ausgehen das auch Personen die nicht dem Zoll angehören dazu keinen Zutritt haben."
Das sollte man nicht! Es gibt verschiedene Typen des Zolllagers und bei vielen Zollagern ist der Zoll nicht direkt beteiligt.
"Dies schreckt dann wenigstens auch für die Zukunft ab. Denn wie gesagt, es sollte drum gehen Diebstähle im Keim zu ersticken, so das sie gar nicht erst begangen werden."
Die Gretchenfrage ist doch: Werden dann tatsächlich Diebstähle im Keim erstickt, oder finden sie nur an anderer Stelle statt?
Erstellt am 12.09.2013 um 14:45 Uhr von Snooker
Die Gretchenfrage ist doch: Werden dann tatsächlich Diebstähle im Keim erstickt, oder finden sie nur an anderer Stelle statt?
In dem Falle dann weiss der Fragesteller wie´s fuktioniert mit der BV oder deren Ergänzung.