Wir haben einen Kollegen dem nachgesagt wird, bzw. durch Zeugenaussagen dies bestätigt wurde dass er Schwarzarbeit vermittelt.
Wir der BR hat daraufhin einer außerordentlichen und vorsorglich fristgerechten Kündigung zugestimmt, da auch noch zwei Abmahnungen in einer anderen Sache vorausgegangen sind.

Es war zwischenzeitlich der Sühnetermin, nachdem der Kollege dies alles abstritt. Jetzt müsste das Gericht entscheiden, aber es ist ein neuer Vorfall der Vermittlung zur Schwarzarbeit mit Zeugenaussagen bekannt geworden.

Meine Fragen wären
a) müssen wir den betroffenen Kollegen noch einmal anhören?
b) was passiert wenn wir der vorsorglichen außerordentlichen Kündigung und vorsorglich hilfsweisen ordentlichen nicht zustimmen?
c) oder wenn wir nur der ordentlichen Kündigung zustimmen?

Was können/müssen wir tun?

Möhre