Hallo !
Eine Kollegin nimmt morgens pünktlich ihre Arbeit auf. Im Laufe des Tages wird ihr unwohl, so das sie nach Absprache mit dem Vorgesetzten gegen 13.30 Uhr die Arbeit verlässt. Sie hätte 15.15 Uhr regulär Feierabend.
Meine Frage: wie verhält es sich nun mit den 1,75 h. Ist das Fehlzeit?
Muss sie dafür Überstunden nehmen, oder gilt der Tag als gearbeitet und der AG
muss die Zeit komplett bezahlen?
Nächsten Tag war sie wieder da.
Danke für die Antworten, Alfred