Erstellt am 28.07.2008 um 19:38 Uhr von Kölner
@bullet
Na da gehört um ein Wesentliches mehr zu, um den § 23 BetrVG anzuwenden.
Zum anderen:
"Wenn es zu Samstagsarbeit kommen soll, hält er sich nicht an die Ankündigungsfristen an den BR und an die betroffenen Mitarbeiter."
Warum kündigt dieser das an? Da würde ich schleunigst mal den AG aktivieren und ihn auf das Fehlverhalten aufmerksam machen. Ggf. könnte man den AG auch hinsichtlich der BV mal an den Karren fahren...
...dann mal sehen, wie schnell der Kollege reagiert, wenn er von oben Druck bekommt!
"Oder er ändert die Wochenarbeitszeit und legt sich eine bestehende BR-Vereinbarung so zurecht, wie er es braucht obwohl die Ankündigungszeiten auch hiefür geregelt sind."
Man Kollege, da gibt es doch klare Regelungen zu: BV's!
Und es gehören zu diesem Umstand immer zwei Teilnehmer dazu: Einen, der das macht und einen, der es mit sich machen lässt!
"Leider passiert es immer häufiger."
Tschuldige: Selbst schuld! Ein Krug geht solange zu Wasser usw., usw....
Statt Bauchnabelschau (wie gehen wir gegen ein BRM vor) würde ich den AG mit den Missständen konfrontieren, um Abhilfe bitten und diesen (den AG) ggf. sanktionieren nach allen Regeln der Kunst!
Erstellt am 28.07.2008 um 21:37 Uhr von Lotte
bullet,
der BR Kollege handelt hier ja auch nicht als BRM, sondern als Vorgesetzter. Natürlich müsst Ihr dann reagieren, aber wie Kölner schon schreibt: als BR gegenüber den AG. Da könnte dann auch schon mal der § 23 greifen, aber anders als von Dir gedacht nämlich dann auch gegenüber dem AG.
Erstellt am 29.07.2008 um 11:02 Uhr von mondnacht
Wenn ihr nach § 23 BetrVG vorgeht, wär das ziemlich ungeschickt. Erst Duckhaltung einnehmen und dann direkt die Artillerie auffahren...tztztz!!. Jeder Arbeitsrichter wird euch fragen, was ihr unternommen habt, um den Konflikt zu lösen. Was wollt ihr darauf antworten? Außerdem reicht ein bloße Pflichtverletzung nicht aus, sie muß "grob" (ich interpretier mal frei mit den Begriffen "vorsätzlich" und "Handeln wider besseren Wissens") sein.
Kölner hat schon den besseren Tipp gegeben: Der BRV geht zur Personaleitung und lehrt dort eurem BRKollegen korrektes Verhalten. Das ist umso wichtiger, als dieser Kollege mit seinem Verhalten dem Betriebsrat ein Bein stellt. Sollte mich nicht wundern, wenn in eurem Betrieb über ihn und Betriebsrat gemunkelt wird.
Wenn ihr dem Kollegen noch eine Schonfrist zukommen lassen wollt, kündiget den Gang zum Personalchef ihm gegenüber vorher an. Um dem ganzen noch eine gewisses Szenario zu geben, macht ihr auf eine betriebsratssitzung einen Tagesordnungpunkt dazu und fasst einen Beschluß mit dem der BRV losmarschiert. Sozusagen "schmutzige Wäsche" am Familienwaschtag erledigen ;). Damit müsstet ihr ihn eigentlich wieder ins Glied bringen.
Und gegenüber dem Personalleiter braucht ihr auch keine Bange zu haben, wenn ihr ihn bittet, hier für Ordnung zu sorgen. Das ist schließlich sein Job - in der Regel giibt es nichts was Personalchefs lieber tun ;))
Erstellt am 29.07.2008 um 12:56 Uhr von waschbär
@bullet,
wenn der AN oder Vorgesetzte immer gegen die BV verstösst WARUM sprecht ihr das nicht an der Richtigen stelle an ??
Wer muss BV´s umsetzen und achten das sie eingehalten werden ????
nee nicht der BR der muss Wachen das der Verantwortliche die BV umsetzt ??
Genau > Der AG nur er kann das Abstellen UND erst wenn der AG seine Pflicht nicht nach kommt konnt ihr gegen den AG vorgehen ....
Weil der AG muss gegen dem AN vorgehen.
WARUM wollt ihr also euch mit §§§ rum schlagen die nach her wie ein Bummerrag zurück kommen ????
geh halt zum seminar und mache dich schlau dein kollege scheint da ja schon etwas "weiter" zu sein, ansonsten wüste ich nicht warum er sich so sicher ist.