Eins unserer BR-Mitglieder ist leider auch Bereichsvorgesetzter von ca. 70 Mitarbeiter. Er ist kein leitender Angestellter (auch wenn ich es bezweifle). Wenn es zu Samstagsarbeit kommen soll, hält er sich nicht an die Ankündigungsfristen an den BR und an die betroffenen Mitarbeiter. Oder er ändert die Wochenarbeitszeit und legt sich eine bestehende BR-Vereinbarung so zurecht, wie er es braucht obwohl die Ankündigungszeiten auch hiefür geregelt sind. Leider passiert es immer häufiger.
Nun meine Frage:
Kann man den Ausschluss dieses BR-Mitgliedes wegen grober Pflichtverletztung beantragen, und reichen die Günde aus vor Gericht?