Erstellt am 10.09.2013 um 07:10 Uhr von ickederdicke
Wo liegt denn euer Problem genau ? Das wird bei dir leider nicht deutlich. Helfen kann euch dabei auch euer örtliches Integrationsamt, fragt mal eure SBV oder googelt. Wesentlich ist, der der das BEM Angebot erhält weil länger krank, ist der der bestimmt wo die Reise hingeht, sonst keiner. UND: Alle Beteiligten haben Schweigepflicht , ggf. in jedem Einzelfall abklären und Erklärung dazu abgeben lassen.
Erstellt am 10.09.2013 um 08:13 Uhr von teufelchen
Hallo Ickederdicke,
vorrangig würden wir gerne wissen, was passiert, wenn wir jetzt einen Gegenentwurf vorlegen und uns mit dem AG nicht einigen können. Fällt das ganze denn unter irgendeinen §, sodass wir, falls wir uns einig werden, eine Einigungsstelle fordern können? Für uns ist es schwierig, den Entwurf des AG durchzuforsten und festzustellen, ob noch etwas fehlt oder ob irgendeine Formulierung zu guter Letzt einen Nachteil für den AN bedeuten kann. Unser AG möchte z. B. von vornherein den Betriebsarzt im Team haben
Erstellt am 10.09.2013 um 08:31 Uhr von Kölner
@Teufelchen
Wenn Ihr nicht wisst, was am Entwurf des AG fehlt, wie wollt Ihr dann einen Gegenentwurf zusammenschustern?
Eine solche BV ist grundsätzlich einigungsstellenfähig. ABER: So wie Du Euer Gremium hier darstellst, ist eher ein Sachverstand und eine Schulung geboten!
Erstellt am 10.09.2013 um 08:37 Uhr von Snooker
Teufelchen
*vorrangig würden wir gerne wissen, was passiert, wenn wir jetzt einen Gegenentwurf vorlegen und uns mit dem AG nicht einigen können.*
Wie sonst erstellt ihr eine BV. Es ist immer ein Hin und her bis man eine Einigung erzielt hat.
Erzielt man keine Einigung geht man mit dem Ganzem zur Einigungsstelle.
Mal zum Grundgedanken was im Rahmen dort geregelt werden könnte folgende Seite.
http://www.hensche.de/Mitbestimmung_betriebliches_Eingliederungsmanagement_Mitbestimmung_und_betriebliches_Eingliederungsmanagement_BAG_1ABR78-10.html
Erstellt am 10.09.2013 um 09:14 Uhr von teufelchen
@ Kölner
Manche Muster sind halt ausführlicher, andere kürzer, sich da durchzuarbeiten und zu entscheiden, was noch aufgenommen werden muss, ist nicht einfach. Daher meine Fragen. Wenn eine BV hierzu kurz und knapp abgefasst ist, muss es ja nicht heißen, dass etwas fehlt, wir müssten bloß wissen, was auf jeden Fall hinein muss. Darum ja meine Frage, ob der AG sich auf einen Sachverständigen einlassen muss.
Ich lese mir jetzt erst mal die von Snooker vorgeschlagene Seite durch.
Danke
Erstellt am 10.09.2013 um 09:29 Uhr von gironimo
Klar kann man eine Schulung belegen - ich selbst denke aber in diesem Fall ist ein Sachverständiger dienlicher. Es geht ja hier schon um betriebliche Gegebenheiten und spezielle Formulierungen.
Eine Einigungsstelle wäre an dieser Stelle wenig sinnvoll. Diese setzt ja voraus, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt, die auf einen Punkt gebracht werden können. Wenn Ihr aber den eigenen Standpunkt noch gar nicht kennt, müsst Ihr den erst einmal ausarbeiten. Daher: Sachverständiger (nach meiner persönlichen Meinung kein Fachanwalt sondern eher ein Fachkundiger, den ich z.B. über die Gewerkschaft oder das Integrationsamt suchen würde).