Erstellt am 09.09.2013 um 23:02 Uhr von nicoline
*Im Web findet man auch nicht viel darüber...*
genau, hier deswegen das mir bekannte Verfahren:
der formale Anhörungsvorgang des BR ist noch nicht eingleitet (noch nicht alle Unterlagen im Personalbüro vorhanden, Anhörungsformular konnte noch nicht erstellt werden) man weiß aber, dass der Betroffene z.B. bei seiner jetzigen Arbeitsstelle kündigen muss und bis zur nächsten regulären Sitzung mit dann erfolgender, korrekter Anhörung dauert es zu lange. Dann bittet der AG um einen Vorratsbeschluss und holt die offizielle, korrekte Anhörung nach. Sollte es eigentlich nicht geben, wird aber doch hin und wieder praktiziert.
Es gibt ein Urteil, welches besagt, dass eine an Bedingungen geknüpfte Zustimmung nur dann zulässig ist, wenn diese Bedingung in direktem Zusammenhang mit dem Vorgang steht. Ich finde es jetzt nicht und weiß auch nicht mehr, ob es rechtskräftig ist. Eigentlich ist es aber so, dass das BetrVG nur eine Zustimmung oder Ablehnung unter den im Gesetz angegebenen Gründen kennt und keine Zustimmung mit Bedingung oder unter Vorbehalt.
Erstellt am 10.09.2013 um 08:05 Uhr von betriebsratten
@nicoline
also ich kenns andersrum: Der BR darf z.B. die Zustimmung zu Ü-Stunden verweigern um was ganz anderes zu erreichen-die Sachen brauchen explizit nichts miteinander zu tun zu haben.
http://www.business-best-practice.de/beitraege.php?beitrag_id=1682
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 10.09.2013 um 09:52 Uhr von gironimo
Ihr ward bei einer WAF-Schulung. Da habt Ihr doch die Kontaktadresse (E-Mail oder Rufnummer) von dem Referenten, der es Euch noch einmal erklären kann.
Man findet darüber im Netz wenig, weil es den Begriff ja eigentlich so richtig nicht gibt. Hier und da verwendet man ihn natürlich.
nicoline trifft es eigentlich ganz gut.
So wie Du den Fall schilderst, handelt es sich nicht um einen Vorratsbeschluss, sondern um eine Zustimmung, sofern bestimmte (angekündigte) Voraussetzungen bestehen.
Ich würde es aber nicht tun. Ich würde sagen: Nein, wir können nicht zustimmen, weil die Probleme mit dem Kollegen noch nicht geklärt sind und daher Nachteile zu befürchten sind. Ich würde dann im gleichen Schreiben den AG ermuntern, die Hemmnisse für eine Zustimmung aus der Welt zu schaffen.
Erstellt am 10.09.2013 um 14:33 Uhr von pillepalleTR
Meint ihr sog. "Koppelgeschäfte"?
Erstellt am 10.09.2013 um 18:10 Uhr von nicoline
Hallo Betriebsratten,
bei Überstunden handelt es ich ja um den § 87, der keine vorgeschriebenen Ablehnungsgründe aufweist und deswegen kann man da sog. Koppelungsgeschäfte machen. Beim § 99 gibt es aber festgelegte Ablehnungsgründe, die man eben wohl nicht an Bedingungen knüpfen darf und worauf der AG auch nicht eingehen muss.
Erstellt am 10.09.2013 um 18:20 Uhr von Watschenbaum
so schauts aus
99 - Zustimmungsverweigerung oder nicht
Zustimmung unter Bedingung ist keine Zustimmungsverweigerung und daher unbeachtlich
Erstellt am 10.09.2013 um 18:44 Uhr von polybär
@seesee,
ich kenne das aus der Praxis auch so, Voratsbeschluss heisst bei uns. Wenn die Gestellten Bedinungen erfühlt sind ist es eine Zustimmung, ansonsten ist es eine Ablehnung.
Im Prinzip ist es eine Weiche, OK das hat Natürlich was mit Vertrauen zu tun. Bis Dato wurden wir aber dies Bezüglich vom AG noch nicht "hinter das Licht geführt" das würde dann ja auch heissen das es diese Absprache bzw Option (die ja einen Bestimmten zweck hat) nicht mehr geben würde.
Bei uns hat es den Zweck unnötige Ausserordnendlich Sitzungen für eine Abstimmung einzuberufen.
Im Prinzip Klingt das erstmal bestimmt für einige AG freundlich, hat aber mehr den Zeck unsre BRMs zu schützen .
Aber wie gesagt, es ist eine Vertrauens Sache. Ein "Vertrauens Beweis vom BR an den AG ".
Erstellt am 10.09.2013 um 19:05 Uhr von nicoline
*Bei uns hat es den Zweck unnötige Ausserordnendlich Sitzungen für eine Abstimmung einzuberufen.
Im Prinzip Klingt das erstmal bestimmt für einige AG freundlich, hat aber mehr den Zeck unsre BRMs zu schützen .
Aber wie gesagt, es ist eine Vertrauens Sache. Ein "Vertrauens Beweis vom BR an den AG ".*
Genau so bei uns! ;-))
Erstellt am 10.09.2013 um 19:37 Uhr von Watschenbaum
"Bei uns hat es den Zweck unnötige Ausserordnendlich Sitzungen für eine Abstimmung einzuberufen."
mann, mann, mann
wie wärs denn, wenn du endlich mal dein Zeugs nochmal überliest, bevor du es einfach wegschickst ?
hat auch etwas mit Respekt vor den anderen Forumteilnehmern zu tun, denen nicht zuzumuten, zu entschlüsseln, was wohl gemeint sein könnte............