Hallo,

wir wollen einen Beschluss fassen, wonach wir einer Einstellung zustimmen, sofern Bedingung X (tritt in der Zukunft ein oder auch nicht) eintritt.

Konkreter Fall: Cheffe will sich von MA A trennen. Dieser ist einverstanden, wenn "seine" Bedingungen per Auflösungsvereinbarung akzeptiert werden. Wir haben eine Anhörung bekommen für die Besetzung der Stelle (die jetzt ja noch nicht frei ist) mit Bewerber B. Wir wollen aber die Zustimmung vom Ausgang des "Trennungsprozesses" von MA A abhängig machen, und zwar wegen § 99 Abs. II Ziff. 3 (erheblicher Nachteil für AN...). Wir wollen hier also einen Beschluss fassen mit Tenor: Wir stimmen zu, wenn uns nachgewiesen wird, dass eine einvernehmliche Einigung mit MA A getroffen werden konnte.

Ist das ein Vorratsbeschluss? Wie ist die Definition für einen Vorratsbeschluss? Oder gibt es einen Vor-behalts-beschluss? (einige von uns waren kürzlich auf einer WAF Schulung BetrVG Teil III und trotzdem kennt keiner die Definition, was ein Vorratsbeschluss ist). Im Web findet man auch nicht viel darüber...