Erstellt am 22.02.2011 um 18:49 Uhr von wölfchen
. . . sehe ich genauso und ich würde mal nachfragen, wo der Arbeitgeber meint, die gesetzliche Grundlage dafür im BetrVG zu finden . . .
Erstellt am 22.02.2011 um 23:32 Uhr von saxonia
Wölfchen hat recht - das geht gar nicht! Euer AG weiß doch, dass es einen BR gibt und sollte die Fristen kennen.
Oder ist im Gegenzug für alle MA eine ordentliche Gehaltserhöhung bzw. die Einrichtung eines Fonds für eine Betriebsrente drin ;-) ? Dann könntet Ihr ja noch mal überlegen...
Gruß von Saxonia
Erstellt am 23.02.2011 um 13:22 Uhr von godesia
Hilfe, jetzt brennt's wirklich!
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass bei personellen Maßnahmen ein Vorratsbeschluss keine Lösung sein kann - besser noch: keine Lösung sein darf!
Ohne Einhaltung der Frist flattert mir jetzt ein offizieller Antrag des AG auf Vorratbeschluss gültig ab 01.03. auf den Tisch. Zwar sind in dem Antrag alle Angaben enthalten, die mir auch in einer personellen Mitteilung gemacht werden, aber alles ist noch unsicher, da die endgültige Zusage des Geldgebers noch aussteht.
Auf meinen Vorschlag, eine pragmatischere Lösung zu finden, nämlich einen kurzzeitig befristeten AV anzubieten, bis feststeht, ob die längerfristige Finanzierung für die Kolleg(innen) gesichert ist, wird nicht eingegangen. Es handelt sich um ein befristetes Projekt, also auch befristete AVs.
Klar, damit will sich der AG ersparen, dass ab dem 1. plötzlich aus beabsichtigten Befristungen erst einmal unbefristete Arbeitsverhältnisse entstehen.
Weiß jemand eine Lösung? Wir wollen den Kolleg(innen) natürlich auch nicht schaden :-(
Gruß, godesia
Erstellt am 23.02.2011 um 16:05 Uhr von wölfchen
. . . tjaaaa - ich würde mal sagen, dass da irgendein Rad im Dreck läuft. Welches das ist, werdet Ihr wahrscheinlich nicht vertrauenswürdig herausbekommen. Kann sein, dass es schlechte Personalplanung ist, kann jedoch auch sein, dass der Arbeitgeber gar nicht mal so richtig was dazu kann, weil vielleicht erst im letzten Moment die Gelder bewilligt wurden oder werden (ist bei manchen Projekten, vor allem bei staatlicher Förderung,leider so). Das müsst Ihr vor Ort abschätzen.
Aber jetzt verstehe ich in dem oben zuletzt geschilderten Zusammenhang den Begriff "Vorratsbeschluss" nicht so richtig. Wenn heute ein ordentlicher Antrag vorliegt, mit allen benötigten Daten, dann könnt Ihr doch darüber entscheiden. Ob der Arbeitgeber die Einstellung dann auch wirklich tätigt, oder abbläst, weil die Projektgelder nicht fließen, das steht auf einem anderen Blatt. Das hätte dann aber mit Vorratsbeschluß nichts zu tun. oder verstehe ich hier was nicht richtig ?????
Erstellt am 23.02.2011 um 16:31 Uhr von godesia
Komisch - irgendwie gehen meine Antworten immer verloren und ich muss alles zweimal schreiben :-)
Genauso isset!!! Schlechte Personalplanung, späte Bewilligungen und so weiter....
Jedenfalls sind wir zu genau dem selben Schluss wie Wölfchen gekommen - allerdings werden wir den AG jetzt ein wenig zappeln lassen und erst am Monatsletzten unsere Entscheidung bekannt geben, zumal der AG "glaubt", dass es "nicht um Fristen und Paragraphen, sondern nur um pragmatische Lösungen gehen" könne. Deswegen das unsinnge und überflüssige Ansinnen dieses Vorratsbeschlusses.
Also, alles vorläufig im Lot :-) Und danke für euer Feedback!
godesia