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Bezahlte Fahrtzeiten Urteil EuGH vom 9. Oktober 2025

B
BR-M-BS
vor 20 Std.

Moin BR Kollegen,

ich würde gerne eure Meinung zum Urteil des EuGH vom 9.Oktober 2025 hören.

Mit dem Urteil sollen ja alle dienstlichen Fahrten bei z.B. Handwerkern, Pflegekräften, etc. bezahlt werden. (zumindest mit Mindestlohn).

Weiß der Sitzkreis hier, ob man sich bereits auf das Urteil berufen kann, oder dies erst ins deutsche Recht übernommen werden muss?

Ein weiterer Punkt ist hier, dass der AN bis zu drei Jahre Zahlungen zurück fordern kann. (Außer es wird in Tarifverträgen anders geregelt. - Bei uns Handwerksbetrieb CGM Vertrag, sind es drei Monate rückwirkend).

Das Urteil ist für unsere Kollegen so weit interessant, da laut CGM Tarifvertrag, nur der Fahrer die Fahrtzeit bei der An- und Abreise zur Baustelle vergütet kriegt, die weiteren Insassen im Auto aber nicht. Dies würde sich mit dem Urteil ändern.

Letztendlich ist es aus meiner Sicht eine Forderung jedes einzelnen, wir als BR könnten hier aber unterstützen und sofern man sich noch nicht auf das EuGH Urteil berufen kann, zumindest vorbehaltlich ein Schreiben vorbereiten, mit dem jeder einzelne AN seine Ansprüche vorbehaltlich anmelden kann.

So weit ich weiß, haben hier Spanier geklagt, wo der AG nur eine Fahrtrichtung bezahlt hat, die das als ungerecht empfunden haben und geklagt haben.

Wie ist eure Meinung zum Urteil?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Gruß

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