Kündigungsfrist
Ich arbeite in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe und überlege zu kündigen. Ich hatte einen befristeten Vertrag, der durch ein Schreiben 6 Monate nach Beschäftigungsbeginn, entfristet wurde. Einen neuen Arbeitsvertrag habe ich nicht erhalten. Nun weiß ich nicht welche Kündigungsfrist für mich gilt. Woran kann ich mich halten?
Community-Antworten (7)
03.07.2022 um 16:58 Uhr
Als Arbeitnehmer kannst Du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Vorausgesetzt es gibt keine Regelung im Arbeitsvertrag oder wenn eine Tarifbindung besteht im Tarifvertrag.
03.07.2022 um 20:39 Uhr
In meinem befristeten Vertrag steht nur die Kündigungsfrist der Probezeit. Mehr nicht. Dann gehe ich also von der regulären Frist von 4 Wochen aus?
03.07.2022 um 21:38 Uhr
Ne muss nicht richtig sein! Wenn der AG z.B. tarifgebunden ist könnte es sein, dass Du eine längere Kündigungsfrist hast. Denn in der Probezeit bist Du ja nicht mehr.
04.07.2022 um 02:28 Uhr
Für die Tarifgebundenheit muss der AG im Verband UND der AN in der Gewerkschaft oder arbeitsvertraglich vereinbart sein.
04.07.2022 um 08:43 Uhr
Sehr gut, weder das eine noch das andere ist der Fall. Vielen Dank
04.07.2022 um 16:54 Uhr
Unabhängig von den Fristen gibt es die Möglichkeit eines "Auflösungsvertrags". Im gengenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Bei uns ist dies ein gängiges Vorgehen, um den Mitarbeitenden keine unnötigen "Steine" in den Weg zu legen.
04.07.2022 um 19:29 Uhr
Diese Idee hatte ich auch, jedoch wird gerad jede helfende Hand benötigt weswegen ich davon ausgehe, dass sich mir diese Möglichkeit nicht bietet
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