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Kündigungsfrist

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Mastschwwin2022
Jul 2022 bearbeitet

Ich arbeite in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe und überlege zu kündigen. Ich hatte einen befristeten Vertrag, der durch ein Schreiben 6 Monate nach Beschäftigungsbeginn, entfristet wurde. Einen neuen Arbeitsvertrag habe ich nicht erhalten. Nun weiß ich nicht welche Kündigungsfrist für mich gilt. Woran kann ich mich halten?

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Community-Antworten (7)

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Catweazle

03.07.2022 um 16:58 Uhr

Als Arbeitnehmer kannst Du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Vorausgesetzt es gibt keine Regelung im Arbeitsvertrag oder wenn eine Tarifbindung besteht im Tarifvertrag.

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Mastschwwin2022

03.07.2022 um 20:39 Uhr

In meinem befristeten Vertrag steht nur die Kündigungsfrist der Probezeit. Mehr nicht. Dann gehe ich also von der regulären Frist von 4 Wochen aus?

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Moreno

03.07.2022 um 21:38 Uhr

Ne muss nicht richtig sein! Wenn der AG z.B. tarifgebunden ist könnte es sein, dass Du eine längere Kündigungsfrist hast. Denn in der Probezeit bist Du ja nicht mehr.

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Catweazle

04.07.2022 um 02:28 Uhr

Für die Tarifgebundenheit muss der AG im Verband UND der AN in der Gewerkschaft oder arbeitsvertraglich vereinbart sein.

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Mastschwwin2022

04.07.2022 um 08:43 Uhr

Sehr gut, weder das eine noch das andere ist der Fall. Vielen Dank

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Matze

04.07.2022 um 16:54 Uhr

Unabhängig von den Fristen gibt es die Möglichkeit eines "Auflösungsvertrags". Im gengenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. Bei uns ist dies ein gängiges Vorgehen, um den Mitarbeitenden keine unnötigen "Steine" in den Weg zu legen.

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Masseschwwin

04.07.2022 um 19:29 Uhr

Diese Idee hatte ich auch, jedoch wird gerad jede helfende Hand benötigt weswegen ich davon ausgehe, dass sich mir diese Möglichkeit nicht bietet

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