Erstellt am 06.09.2013 um 10:16 Uhr von Charlys
Das ist das Problem des BR, schlechte Planung/ Abstimmung. Man kann nur den AG bitten dieses zu beachten, muss er aber nicht. Es verlängert keine Fristen. Der BR ist dann nicht beschlussfähig. Es sei ein BRM oder das EBRM kommt trotz Urlaub zur Sitzung. Es ist dann aber Freizeit, also kein § 37,3
Erstellt am 06.09.2013 um 10:27 Uhr von blackjack
Ist ein Betriebsrat für die Dauer der Äußerungsfristen des § 102 II BetrVG beschlußunfähig i. S. des § 33 II BetrVG, weil in dieser Zeit mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Amtsausübung verhindert ist und nicht durch Ersatzmitglieder vertreten werden kann, so nimmt der Rest-Betriebsrat in entsprechender Anwendung des § 22 BetrVG die Mitbestimmungsrechte des § 102 II BetrVG wahr.
Erstellt am 06.09.2013 um 12:47 Uhr von EightBall
Hallo blackjack, wo hast du das her? (Wiir haben einen ähnlichen Fall). Danke!
Erstellt am 06.09.2013 um 12:56 Uhr von blackjack
BAG, Urteil vom 18-08-1982 - 7 AZR 437/80
Erstellt am 06.09.2013 um 14:14 Uhr von Charlys
Gilt aber auch nur beim § 102
Erstellt am 06.09.2013 um 17:06 Uhr von Hoppel
@ Charlys
Der § 22 BetrVG kommt nicht nur beim §102 BetrVG zur Anwendung.
Kein Kommentar macht eine solche Einschränkung > siehe Fitting RN 7, DKK RN 6, ErfK RN 1, Richardi schweigt sich dazu aus
Erstellt am 07.09.2013 um 10:24 Uhr von Hartmut
Wir haben also die Situation, dass der BR beschlussunfähig ist, mit Ausnahme des §102. Andererseits muss ja nach wie vor in allen Fällen der Mitbestimmung der BR angehört werden. Aus beiden Tatsachen folgt logisch zwingend, dass ein beschlussunfähiger BR angehört werden muss. Sorry Flora, dieses Rätsel vermag ich nicht zu lösen. Eventuell möchtet ihr solche Situationen durch geschicktere Urlaubsplanung zukünftig vermeiden (?)
Erstellt am 07.09.2013 um 20:11 Uhr von AlterHase
@Hartmut
Wie kommst Du zu diesem Ergebnis?? Es ist doch eindeutig.
Das haben doch @blackjack und @Hoppel abschließend beantwortet.
Findet sich so in fast allen Kommentaren wieder. Auch Urteile hierzu gibt es zuhauf.
Einfach einmal nach“Restmandat“ Googeln.