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Rechte u Pflichten bei Betriebsübergang?

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pittiplatsch
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsführenden Gesellschafter teilten uns am 15.05.2007 mit, dass die Baustoff GmbH an eine Aktiengesellschaft verkauft wurde.Sie selbst haben Aktienanteile und bleiben als Geschäftsführer tätig. Sollte das Kartellamt dem Verkauf in den nächsten 4-6 Wochen zustimmen, ist der Verkauf rückwirkend zum 1.01.2007 gültig. Der Betriebsrat wurde in einem persönlichen Gespräch 4 Stunden nach Unterzeichnung, am 15.05. informiert. Es wurde versichert arbeitsrechtlich ändere sich nichts. Alle Rechte aus dem Arbeitsvertrag und betrieblichen Regelungen haben fortbestand. Ich kann das nicht glauben. Der Ball wird im Unternehmen ganz flch gehalten, die Medien sollen davon nichts erfahren, denn man sagt es bleibt ja alles beim "Alten". Wird die Betriebszugehörigkeit somit anerkannt? Der Grossteil der Mitarbeiter ist 10-15 Jahre im Baumarkt. Wir haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Könnte es sein, dass man die Widerspruchsfrist verstreichen lassen möchte, dann die Kündigungen zu Ende Juni rausschickt um sich die Abfindungssummen zu sparren am Ende des Jahres zu sparren? siehe BGB §613a rechte u. Pflichten bei Betriebsübergang S.43

6.68004

Community-Antworten (4)

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paula

17.05.2007 um 19:16 Uhr

Die Widerspruchsfrist des § 613a BGB läut erst nach der vollständigen und korrekten Information durch den AG an den AN. Also Anschrieben an jeden einzelnen MA mit entsprechender Erläuterung.

Aber ich habe noch Zweifel ob es überhaupt ein Betriebsübergang nach § 613a BGB ist. Es kommt auch die Übertragung von Unternehmensteilen in Betracht. Dann ändert sich für die AN ja nichts da der AG ja der gleiche bleibt. Bei Kapitalgesellschaften gibt es das öfters.

Ergänzung Habt Ihr einen WA? Habt Ihr die Verträge gesehen? Gibt es UNterstützung durch einen RA für den BR?

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Kölner

17.05.2007 um 20:38 Uhr

@paula Ist der Fall ein BÜ? Ich bin geneigt, dies zu verneinen!

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paula

17.05.2007 um 20:47 Uhr

@Kölner

wie schon gesagt, ich habe da ja auch meine Zweifel. Es sieht eher nach einem Gesellschafterwechsel aus und dann ist es natürlich kein § 613a....

Bin auf den 613a BGB auch nur eingegangen da hier nach den Widerspruchsfristen gefragt wurde

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pittiplatsch

17.05.2007 um 20:58 Uhr

Hallo Paula, danke für deine Antwort. Die GmbH und Co KG hat die GmbH s an die AG verkauft, die mit dem Vertrieb/Verkauf befasst waren. Müssen uns den die Verträge gezeigt werden? Unterstützung durch einen RA muß ich verneinen. Gibt es dafür ein Budget im Betrieb? Wie kommen wir an die gemeinte Unterstützung ran? Was ist ein WA? Wir sind noch dabei die basics zu lernen. Aber mit jeder neuen Aufgabe wachsen wir.

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