Unsere Geschäftsführenden Gesellschafter teilten uns am 15.05.2007 mit, dass die Baustoff GmbH an eine Aktiengesellschaft
verkauft wurde.Sie selbst haben Aktienanteile und bleiben als Geschäftsführer tätig. Sollte das Kartellamt dem Verkauf in den nächsten 4-6 Wochen zustimmen, ist der Verkauf rückwirkend zum 1.01.2007 gültig.
Der Betriebsrat wurde in einem persönlichen Gespräch 4 Stunden nach Unterzeichnung, am 15.05. informiert. Es wurde versichert
arbeitsrechtlich ändere sich nichts. Alle Rechte aus dem Arbeitsvertrag und betrieblichen Regelungen haben fortbestand.
Ich kann das nicht glauben. Der Ball wird im Unternehmen ganz flch gehalten, die Medien sollen davon nichts erfahren, denn man sagt es bleibt ja alles beim "Alten". Wird die Betriebszugehörigkeit somit anerkannt? Der Grossteil der Mitarbeiter ist 10-15 Jahre im Baumarkt. Wir haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen.
Könnte es sein, dass man die Widerspruchsfrist verstreichen lassen möchte, dann die Kündigungen zu Ende Juni rausschickt um sich die Abfindungssummen zu sparren am Ende des Jahres zu sparren?
siehe BGB §613a rechte u. Pflichten bei Betriebsübergang S.43