Hallo,
der BR bekam die Anhörung zur ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters ca. 3 Wochen vor der geplanten Überbringung der Kündigung an den AN. Kann der BR verlangen, dass die Widerspruchsfrist ( normalerweise 1 Woche) ab dem eigentlichen Kündigungstag beginnt? Der BR möchte mit dem gekündigten MA sprechen, wie auch im Gesetz "empfohlen". Der BR kann ja nicht vor Kündigung ein Gespräch mit dem MA führen.

Danke im Voraus