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Widerspruchsfrist von 1 Wo. auf Termin nach Kündigung verlegen

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Rasierklinge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der BR bekam die Anhörung zur ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters ca. 3 Wochen vor der geplanten Überbringung der Kündigung an den AN. Kann der BR verlangen, dass die Widerspruchsfrist ( normalerweise 1 Woche) ab dem eigentlichen Kündigungstag beginnt? Der BR möchte mit dem gekündigten MA sprechen, wie auch im Gesetz "empfohlen". Der BR kann ja nicht vor Kündigung ein Gespräch mit dem MA führen.

Danke im Voraus

2.421011

Community-Antworten (11)

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rolfo

16.01.2012 um 10:43 Uhr

Die Anhörungsfrist von 1 Woche ist für den BR einzuhalten. Warum kann der BR nicht mit dem MA sprechen während der Woche. Wer soll euch das verbieten? Wenn die Kündigung bereits raus ist b raucht der BR nicht mehr mit dem MA sprechen, ausser ihm evtl. zu raten die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage einzuhalten.

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paula

16.01.2012 um 10:43 Uhr

Wie soll das denn bitte gehen? Und warum sollte der BR nicht mit dem AN reden dürfen?

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rasierklinge

16.01.2012 um 10:55 Uhr

@paula: weil er dann der Überbringer der Kündigungsnachricht wäre.

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rolfo

16.01.2012 um 11:12 Uhr

Der BR ist doch nicht Überbringer der Kündigung, ihr könnte doch den Kollegen zur beabsichtigten Kündigung anhören. Oder wollt ihr erst angehört werden wenn das Kündigungsschreiben dem MA zugegangen ist? Wär ja mal ganz was neues.

Z
zdophers

16.01.2012 um 11:21 Uhr

Damit muss man als BR dann umgehen, dass man unter Umständen der Überbringer einer schlechten Nachricht ist. Aber nur so kann man herausfinden, ob ein zu kündigender Mitarbeiter eventuell unbekannte Qualifikationen hat, die die Versetzung auf einen anderen freien Arbeitsplatz ermöglichen oder andere Gründe für einen Widerspruch auftreten können. Unsere GL hat mich in so einem Fall mal versucht unwirsch anzugehen, worauf ich auch nur sagen konnte, dass ich sie doch bitten möge, den §102 gründlich zu lesen und mir danach eine Entschuldigung zukommen zu lassen. Ist dann auch so geschehen.

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rasierklinge

16.01.2012 um 11:22 Uhr

Angenommener Extremfall: BR bekommt Anhörung zur Kündigung z.B. 8 Monate vor Kündigungstermin. Mit MA reden? 1 Woche Frist? Und es gibt auch Härtefälle die man nicht so einfach übers Knie brechen kann..... da ist der BR schon etwas in der Zwckmühle. Es gibt wohl keine Regelung zum Zeitraum zwischen Anhörung und Kündigung.

B
blackseven

16.01.2012 um 11:40 Uhr

Die Anhörung zur Kündigung ist doch eindeutig in § 102 bzw. 103 BetrVG geregelt. Verstehe das rumeiern nicht.

K
Kölner

16.01.2012 um 12:21 Uhr

@rasierklinge In ergänzung meiner Vorrednder: Wenn der BR NICHT Hiob spielen würde, dann wäre etwas falsch gelaufen im Sinne des § 102 BetrVG.

G
gironimo

16.01.2012 um 13:24 Uhr

also kurz gesagt - NEIN - da ist nichts zu machen und es wäre eine Umkehr des Gesetzes und dessen Sinn.

L
Lexipedia

16.01.2012 um 14:17 Uhr

Das ist der Nachteil bei unserem Job. Wie schon zdophers und Kölner geschrieben hat. Ich durfte auch schon etliche "Vorankündigungen" gegen über Deliquenten los werden. Weil zum Beispiel der Außendienstler sich zum Termin des Personalgespräches arbeitsunfähig gemeldet hat und danach nicht mehr als Telefon gegangen ist. Echt sch... Aber da muss man sich ein dickes Fell angewöhnen. Ich will mir keine Pflichtverletzung anrechnen lassen.

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rasierklinge

16.01.2012 um 22:50 Uhr

Danke allen Antwortern für die Klarstellung.

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