Erstellt am 16.01.2012 um 09:43 Uhr von rolfo
Die Anhörungsfrist von 1 Woche ist für den BR einzuhalten. Warum kann der BR nicht mit dem MA sprechen während der Woche. Wer soll euch das verbieten?
Wenn die Kündigung bereits raus ist b raucht der BR nicht mehr mit dem MA sprechen, ausser ihm evtl. zu raten die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage einzuhalten.
Erstellt am 16.01.2012 um 09:43 Uhr von paula
Wie soll das denn bitte gehen? Und warum sollte der BR nicht mit dem AN reden dürfen?
Erstellt am 16.01.2012 um 09:55 Uhr von rasierklinge
@paula:
weil er dann der Überbringer der Kündigungsnachricht wäre.
Erstellt am 16.01.2012 um 10:12 Uhr von rolfo
Der BR ist doch nicht Überbringer der Kündigung, ihr könnte doch den Kollegen zur beabsichtigten Kündigung anhören.
Oder wollt ihr erst angehört werden wenn das Kündigungsschreiben dem MA zugegangen ist? Wär ja mal ganz was neues.
Erstellt am 16.01.2012 um 10:21 Uhr von zdophers
Damit muss man als BR dann umgehen, dass man unter Umständen der Überbringer einer schlechten Nachricht ist. Aber nur so kann man herausfinden, ob ein zu kündigender Mitarbeiter eventuell unbekannte Qualifikationen hat, die die Versetzung auf einen anderen freien Arbeitsplatz ermöglichen oder andere Gründe für einen Widerspruch auftreten können.
Unsere GL hat mich in so einem Fall mal versucht unwirsch anzugehen, worauf ich auch nur sagen konnte, dass ich sie doch bitten möge, den §102 gründlich zu lesen und mir danach eine Entschuldigung zukommen zu lassen. Ist dann auch so geschehen.
Erstellt am 16.01.2012 um 10:22 Uhr von rasierklinge
Angenommener Extremfall: BR bekommt Anhörung zur Kündigung z.B. 8 Monate vor Kündigungstermin. Mit MA reden? 1 Woche Frist? Und es gibt auch Härtefälle die man nicht so einfach übers Knie brechen kann..... da ist der BR schon etwas in der Zwckmühle. Es gibt wohl keine Regelung zum Zeitraum zwischen Anhörung und Kündigung.
Erstellt am 16.01.2012 um 10:40 Uhr von blackseven
Die Anhörung zur Kündigung ist doch eindeutig in § 102 bzw. 103 BetrVG geregelt.
Verstehe das rumeiern nicht.
Erstellt am 16.01.2012 um 11:21 Uhr von Kölner
@rasierklinge
In ergänzung meiner Vorrednder:
Wenn der BR NICHT Hiob spielen würde, dann wäre etwas falsch gelaufen im Sinne des § 102 BetrVG.
Erstellt am 16.01.2012 um 12:24 Uhr von gironimo
also kurz gesagt - NEIN - da ist nichts zu machen und es wäre eine Umkehr des Gesetzes und dessen Sinn.
Erstellt am 16.01.2012 um 13:17 Uhr von Lexipedia
Das ist der Nachteil bei unserem Job.
Wie schon zdophers und Kölner geschrieben hat. Ich durfte auch schon etliche "Vorankündigungen" gegen über Deliquenten los werden. Weil zum Beispiel der Außendienstler sich zum Termin des Personalgespräches arbeitsunfähig gemeldet hat und danach nicht mehr als Telefon gegangen ist.
Echt sch... Aber da muss man sich ein dickes Fell angewöhnen. Ich will mir keine Pflichtverletzung anrechnen lassen.
Erstellt am 16.01.2012 um 21:50 Uhr von rasierklinge
Danke allen Antwortern für die Klarstellung.