W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bekanntmachung des Wahlergebnisses vor Ende der Widerspruchsfrist?

B
Bürokrat
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten im Betrieb Persönlichkeitswahl. Kann der Wahlvorstand die Inhalte der Wahlniederschrift auch bereits bekannt machen, bevor die Widerspruchsfrist der Kandidaten abgelaufen und das endgültige Wahlergebnis bekannt gemacht wird? Die Beschäftigten bekommen ja nur das mitgeteilt, was sie bei Anwesenheit während der Stimmauszählung auch erfahren hätten können. Und sobald die endgültige Bekanntgabe aushängt, kann ja schließlich auch jeder, der will, Einsicht in die Niederschrift nehmen. Also warum nicht schon gleich nach der Auszählung.

3.01101

Community-Antworten (1)

RI
Ramses II

28.03.2006 um 02:18 Uhr

Siehe § 18 der WO.

Ihre Antwort