Mehrarbeit auch minutenweise durch den BR zu genehmigen ?
Auf Wunsch und unter massivem Druck unserer GF haben wir nun eine neue Betriebsvereinbarung zum Tehma Arbeitszeiten / Überstunden/mehrarbeit abgeschlossen.
Ziel der GF war es das "Erschleichen von Arbeitszeit nach Arbeitsende"zu unterbinden. Denn wenn die Kollegen nach 15:00 nicht (die am Ausgang befindliche)Stempeluhr aufsuchen sonden sich erst mühsam aus den Sicherheitsschuhen schälen oder sich noch eine zigarette drehen müß diese zeit ja vergütet werden. Also sieht die neue Betriebsvereinbarung vor daß um 15:00 Arbeitsende ist.Verweildauer ohne Ausstempeln bis 20 Min Länge nach Arbeitsende ist keine Arbeitszeit.Dannach wird die Zeit wieder erfasst und als Arbeitszeit gewertet unzwar incl. der 20 Min Karenzzeit. Wer also länger arbeitet und sich das beim Vorgesetzten hat genehmigen lassen bekommt diese Zeiten auch bezahlt.Wer ohne Anordnung oder Genehmigung länger arbeitet bekommt nichts. Nach unseren Rechtsauffassung ist aber auch Mehrarbeit durch den BR genehmigungspflichtig wenn nur im Minutenbereich stattfindet.Wenn das so ist hat nun der Arbeitgeber ein organisatorisches Problem, Denn der Betriebsrat müsste ja erst einen Beschluss Fassen.... Wie wird das bei euch im Betrieb gehandhabt ?
Community-Antworten (4)
05.09.2013 um 10:49 Uhr
ihr habt eine neue BV zu einem Thema abgeschlossen, ohne darin zu regeln, was euch jetzt zu diesem Thema noch regelungsbedürftig erscheint ? warum habt ihr keinen Absatz eingefügt, der das organisatorische Prozedere der zu beachtenden Mitbestimmung klar festlegt ? wie du schreibst, "massiver Druck", das klingt nach "schnell, schnell unterschrieben" und erst danach nachgedacht wie wärs mit einer Ergänzungsvereinbarung ?
05.09.2013 um 10:51 Uhr
Hallo schrupffeile, einerseits gebt ihr bereitwillig dem Druck der GF nach, damit auch ja das Ausziehen der Arbeitsschuhe nicht als Arbeitszeit gewertet wird (finde ich absurd). Andererseits fragt ihr euch (und uns) nach Abrechnung im Minutenbereich - und auch das erst, nachdem das Kind (sprich die Belegschaft) in den Brunnen (sprich in diese BV) gefallen ist.
Ich glaube, ihr müsst euch erst einmal zusammensetzen und grundsätzlich darüber einigen, ob ihr dem AG weiterhin erlauben wollt, derart mit euch Schlitten zu fahren oder nicht. Erst danach kommen die Feinheiten.
05.09.2013 um 11:28 Uhr
Was ist denn mit denen, die Länger als 20min Zigaretten drehen? Also etwa erst um 15.30 Uhr das Haus verlassen. Findet die Erfassung automatisch statt oder muss erst einer das ok geben?
Wenn Ihr vereinbart habt um 15.00 ist Schluss, dann auch für die, die vom Chef genehmigt länger arbeiten dürfen. Für die wäre die Zustimmung des BR erforderlich - auch wenn sie nur 15min länger bleiben. Es sei denn, ihr habt das in der BV geregelt (was ich fast annehme ....).
Für die Zigarettendreher braucht Ihr doch keine Mehrarbeit beantragen?
Ihr solltet Euch einmal in aller Ruhe alle Punkte der Vereinbarung vornehmen und ggf. mit einem Sachverständigen besprechen. Ihr könnt immer die Geschäftsleitung auffordern, notwendige Dinge nach zu verhandeln. Ist sie dazu nicht bereit, bleibt Euch auch immer die Kündigung der BV. Das solltet Ihr aber erst dann tun, wenn Ihr selbst wisst, was alles noch geregelt werden muss.
05.09.2013 um 11:45 Uhr
Grundsätzlich und auch durch das BAG entschieden, kann Mehrarbeit sowohl durch Anordnung wie aber auch durch Duldung entstehen und ist dann vergütungspflichtig. Diesen Rechtsanspruch kann auch nicht durch BV genommen werden. Denn per BV kann man nur dann negativ regeln wenn dieses im Gesetz vorgesehen ist. Hier ist der AG in der Pflicht. Er muss mit seinen arbeitsrechtlichen Mitteln dafür sorgetragen, dass eben nur angeordnete Mehrarbeit geleistet wird. Regeln notfalls auch im letzten Fall dann mit Abmahnung, wenn hier AN gegen Anordnungen verstoßen. Er kann zum B. auch regeln, dass Raucherpausen dazu zählt dann auch das Drehen der Zigarette nicht bezahlt werden. Er kann Stechuhren Arbeitsplatz nahe anbringen usw.
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