Auf Wunsch und unter massivem Druck unserer GF haben wir nun eine neue Betriebsvereinbarung zum Tehma Arbeitszeiten / Überstunden/mehrarbeit abgeschlossen.

Ziel der GF war es das "Erschleichen von Arbeitszeit nach Arbeitsende"zu unterbinden.
Denn wenn die Kollegen nach 15:00 nicht (die am Ausgang befindliche)Stempeluhr aufsuchen sonden sich erst mühsam aus den Sicherheitsschuhen schälen oder sich noch eine zigarette drehen müß diese zeit ja vergütet werden.
Also sieht die neue Betriebsvereinbarung vor daß um 15:00 Arbeitsende ist.Verweildauer ohne Ausstempeln bis 20 Min Länge nach Arbeitsende ist keine Arbeitszeit.Dannach wird die Zeit wieder erfasst und als Arbeitszeit gewertet unzwar incl. der 20 Min Karenzzeit.
Wer also länger arbeitet und sich das beim Vorgesetzten hat genehmigen lassen bekommt diese Zeiten auch bezahlt.Wer ohne Anordnung oder Genehmigung länger arbeitet bekommt nichts.
Nach unseren Rechtsauffassung ist aber auch Mehrarbeit durch den BR genehmigungspflichtig wenn nur im Minutenbereich stattfindet.Wenn das so ist hat nun der Arbeitgeber ein organisatorisches Problem, Denn der Betriebsrat müsste ja erst einen Beschluss Fassen....
Wie wird das bei euch im Betrieb gehandhabt ?