Erstellt am 04.09.2013 um 18:33 Uhr von ziegenkäse
Moment mal! Wir WISSEN garnicht, ob der Arb-vertrag im April unterschrieben wurde. Das hat uns der AG nur GESAGT.
Nachfragen? Können wir uns den zeigen lassen?
Erstellt am 04.09.2013 um 19:00 Uhr von Charlys
Besteht auf die MB ode4 der AG zeigt euch den ArbV, belegt als, dass die Einstellung vor der Wahl erfolgte. Teilt dem AG mit, zeigt er es nicht, würdet ihr ein Anwalt beauftragen rechtlich zu handeln. Weiter weisst den AG darauf hin, dass er ja auch ohne BR diese Stelle vir der Einstellung gem § 81, 1 SGB IX melden musste. Das Unterlassen ist zum einen ein berechtigtes Indiz für Diskriminierung von Schwerbehinderten und ein Verstoß gegen das AGG. Es wird wohl nur Folgenlos bleiben, es sei ein Schwerbehinderter der arbeitssuchend ist erfährt davon und verklagt nun den AG. Zukünftig hat dercBR in solchen Fällen laut BAG einen Grund der Einstellung zu wiedersprechen.
Erstellt am 05.09.2013 um 09:38 Uhr von gironimo
Ich würde die Sache zunächst ruhiger angehen.
Wie sieht denn die betriebliche Realität aus? Hat sich der AG langsam daran gewöhnt, dass es jetzt einen BR gibt und beteiligt er Euch ansonsten bei Einstellungen, Versetzungen usw.?
Wenn ja - würde ich an Eurer Stelle die Erklärung des AG so hinnehmen.
Wenn nein - würde ich zumindest nachhaken und die Einhaltung der Rechte des BR einfordern.
Ich glaube, dass es taktisch nicht hilfreich ist, in diesem Grenzfall stärkere Mittel anzuwenden.
Erstellt am 05.09.2013 um 09:59 Uhr von Watschenbaum
ich denke auch, ihr solltet euch erstmal richtig "sortieren", schulen lassen und step by step die Sache angehen,
ohne jetzt gleich zu Anfang ein Fass aufzumachen
ihr habt beim AG nachgehakt, er weiß, daß ihr euch nun kümmert und ist nochmal vorgewarnt, daß zukünftig ein anderer Wind weht und ein BR besteht, der nicht nur Alibi-Funktion besitzt, sondern auch seine Mitbestimmungsrechte aktiv wahrnimmt
ich würde das Ganze auch erstmal so stehen lassen
zudem man bei diesem Thema als BR auch nicht wirklich viel gewinnen kann
Erstellt am 06.09.2013 um 14:01 Uhr von pillepalleTR
Zitat Charlys: "Zukünftig hat dercBR in solchen Fällen laut BAG einen Grund der Einstellung zu wiedersprechen."
Falsch! Der BR habt im Falle einer Einstellung nach 99 ein Zustimmungsverweigerungsrecht - kein Widerspruchsrecht.
Im Übrigen schließe ich mich den beiden Vorschreibern (gironimo, Watschenbaum) an: man läuft bei dem Thema schnell Gefahr, sich eine blutige Nase zu holen - und das Ganze vermutlich ohne nennenswerten Benefit.
Ob ihr als noch recht neuer BR hier ein Riesenfaß aufmacht, sollte davon abhängig sein, wie kooperativ die GL bisher war.
Vielleicht kurze Info an GL, dass man den Vorgang zur Kenntnis genommen hat und des Weiteren im Rahmen von §2 I BetrVG ("vertrauensvolle Zusammenarbeit") davon ausgeht, dass der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vor der Konstituierung des BR lag. Vielleicht könnt ihr ja noch die Frage einflechten, ob zukünftig weitere Einstellungen zu erwarten sind, die bereits in der "Vor-BR-Zeit" in Angriff genommen wurden...