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Neueinstellung ohne Betriebsrat, wirksam erst ab Sept. 2013?

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ziegenkäse
Jan 2018 bearbeitet

Da hab ich gleich mal noch ein Problem. Wir sind im April gewählt worden, haben jetzt erfahren, dass zum 15.09.13 eine Neueinstellung erfolgt. Das wurde uns nie nicht niemals mitgeteilt. Wir haben das über Kollegen erfahren. Auf unsere Anfrage an den AG kam die Antwort: Die MA wurde Anfang April eingestellt, aber erst zum 15.09.13. Sprich, AV wurde "vor uns" unterschrieben.

Haben wir ein Recht nach §99, da die Einstellung ja vor Gründung des BR erfolgte??? Wenn nicht, war das schlau... (ist nämlich ne Verwandte von einem "Oberen")

Danke im voraus.

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Community-Antworten (5)

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ziegenkäse

04.09.2013 um 20:33 Uhr

Moment mal! Wir WISSEN garnicht, ob der Arb-vertrag im April unterschrieben wurde. Das hat uns der AG nur GESAGT. Nachfragen? Können wir uns den zeigen lassen?

C
Charlys

04.09.2013 um 21:00 Uhr

Besteht auf die MB ode4 der AG zeigt euch den ArbV, belegt als, dass die Einstellung vor der Wahl erfolgte. Teilt dem AG mit, zeigt er es nicht, würdet ihr ein Anwalt beauftragen rechtlich zu handeln. Weiter weisst den AG darauf hin, dass er ja auch ohne BR diese Stelle vir der Einstellung gem § 81, 1 SGB IX melden musste. Das Unterlassen ist zum einen ein berechtigtes Indiz für Diskriminierung von Schwerbehinderten und ein Verstoß gegen das AGG. Es wird wohl nur Folgenlos bleiben, es sei ein Schwerbehinderter der arbeitssuchend ist erfährt davon und verklagt nun den AG. Zukünftig hat dercBR in solchen Fällen laut BAG einen Grund der Einstellung zu wiedersprechen.

G
gironimo

05.09.2013 um 11:38 Uhr

Ich würde die Sache zunächst ruhiger angehen.

Wie sieht denn die betriebliche Realität aus? Hat sich der AG langsam daran gewöhnt, dass es jetzt einen BR gibt und beteiligt er Euch ansonsten bei Einstellungen, Versetzungen usw.?

Wenn ja - würde ich an Eurer Stelle die Erklärung des AG so hinnehmen.

Wenn nein - würde ich zumindest nachhaken und die Einhaltung der Rechte des BR einfordern.

Ich glaube, dass es taktisch nicht hilfreich ist, in diesem Grenzfall stärkere Mittel anzuwenden.

W
Watschenbaum

05.09.2013 um 11:59 Uhr

ich denke auch, ihr solltet euch erstmal richtig "sortieren", schulen lassen und step by step die Sache angehen, ohne jetzt gleich zu Anfang ein Fass aufzumachen

ihr habt beim AG nachgehakt, er weiß, daß ihr euch nun kümmert und ist nochmal vorgewarnt, daß zukünftig ein anderer Wind weht und ein BR besteht, der nicht nur Alibi-Funktion besitzt, sondern auch seine Mitbestimmungsrechte aktiv wahrnimmt ich würde das Ganze auch erstmal so stehen lassen

zudem man bei diesem Thema als BR auch nicht wirklich viel gewinnen kann

P
pillepalleTR

06.09.2013 um 16:01 Uhr

Zitat Charlys: "Zukünftig hat dercBR in solchen Fällen laut BAG einen Grund der Einstellung zu wiedersprechen." Falsch! Der BR habt im Falle einer Einstellung nach 99 ein Zustimmungsverweigerungsrecht - kein Widerspruchsrecht.

Im Übrigen schließe ich mich den beiden Vorschreibern (gironimo, Watschenbaum) an: man läuft bei dem Thema schnell Gefahr, sich eine blutige Nase zu holen - und das Ganze vermutlich ohne nennenswerten Benefit.

Ob ihr als noch recht neuer BR hier ein Riesenfaß aufmacht, sollte davon abhängig sein, wie kooperativ die GL bisher war. Vielleicht kurze Info an GL, dass man den Vorgang zur Kenntnis genommen hat und des Weiteren im Rahmen von §2 I BetrVG ("vertrauensvolle Zusammenarbeit") davon ausgeht, dass der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vor der Konstituierung des BR lag. Vielleicht könnt ihr ja noch die Frage einflechten, ob zukünftig weitere Einstellungen zu erwarten sind, die bereits in der "Vor-BR-Zeit" in Angriff genommen wurden...

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