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Wer hat Bringepflicht ?

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giraffe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Arbeitnehmer arbeitet im Schichtdienst. Dienstplan wird ca. 10 Tage vor Monatsbeginn an den Kollegen verschickt, damit er weiß welche Schichten er hat. Arbeitnehmer war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Als er wieder kommt, hat er einen Schichtplan aber ohne eingetragene Schichten. Wer hat die Bringepflicht? Muss sich der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer melden und ihm mitteilen, per Post oder email, welche Schichten er zu arbeiten hat oder muss der Arbeitnehmer sich in seinem Urlaub darum kümmern, was er am ersten Arbeitstag und die folgenden zu arbeiten hat? Wo kann man das nachlesen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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Community-Antworten (7)

W
Watschenbaum Akzeptiert

05.09.2013 um 10:12 Uhr

§ 315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine Partei

(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.

d.h., der AG hat dem AN "zu erklären", wann er seine Arbeitsleistung erbringen soll, sofern laut Arbeitsvertrag unterschiedliche Arbeitszeiten möglich wären

und dies spricht wohl eher dafür, daß ein AN nicht seinem Dienstplan hinterherlaufen muß.......

C
Charlys

04.09.2013 um 21:02 Uhr

Der AN hat hier die Holschuld. Er muss dafür Sorge tragen, dass er trotz Urlaub die Infos erhält.

B
blackjack

05.09.2013 um 10:36 Uhr

.. es ist schon vorgekommen, dass bei einem Gespräch, eine Klärung zu Stande kam.

G
gironimo

05.09.2013 um 11:46 Uhr

blackjack ist im vollem Umfang zuzustimmen.

Was will denn der Kollege nach dem Urlaub machen? Warten bis ihn jemand anruft und fragt, wann er denn nun kommt?

Wenn es sich um einen Einzelfall handelt, würde ich es durchaus für zumutbar halten, dass der Kollege zum Telefon greift und trotz Urlaub nachfragt (treu und glauben).

Wenn das allerdings der Normalfall ist, sehe ich einen Handlungsbedarf für den BR - nämlich mit dem AG zu vereinbaren, dass die Kollegen klare Dienstpläne erhalten, bei denen auch die Zeit nach dem Urlaub klar nachvollziehbar ist.

C
Charlys

05.09.2013 um 12:04 Uhr

Watsche......., stimmt nicht hinterherlaufen! Aber er muss dafür Sorgetragen, dass wenn er diesen in den Briefkasten bekommt er dann davon Kenntnis erlangt. Das gilt ja sogar für die Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten von Kündigungen. Auch dann laufen ab dem Zeitpunkt die Fristen. Hier sollte aber dervBR handeln und dieses Thema durch eine gute BV AN freundlich regeln. Denn bei DP hat er ja die MB und kann eine BV erzwingen.

W
Watschenbaum

05.09.2013 um 12:11 Uhr

das Problem scheint doch ein anderes zu sein

der Dienstplan wurde offenbar 10 Tage im voraus verschickt,

aber es waren keine Schichten eingetragen ?

Fehler des AG ? Versehen?

da denke ich schon, daß man unter Bezugnahme auf "Treu und Glauben" vom AN erwarten kann, nicht einfach abzuwarten, sondern mal aktiv nachzufragen

es scheint ja offensichtlich, daß da etwas schiefgelaufen ist

G
giraffe

05.09.2013 um 12:56 Uhr

Danke für Eure Antworten. Ja, ist mächtig was schief gelaufen. Natürlich wurde das Gespräch gesucht und das Problem wurde - auch im Urlaub- aus dem Weg geräumt.

Es ging uns um die rechtliche Seite, weil der AG sich erstmal stur gestellt hat und der Meinung war, der AN muss sich im Urlaub seine Schichten erfragen, wenn er denn keine hat. Das war der Stein des Anstosses.

Mittlerweile wissen wir, dass der AG eine Bringepflicht hat. Der AG hat einen Dienstplan zu erstellen und dem AN diesen mitzuteilen. Aus dem Urlaubsplan ergibt sich, wann der AN seine Arbeitskraft dem Unternehmen wieder zur Verfügung stellt. Und nach § 87 wird dann die Frage nach Beginn und Ende der täglichen Arbeit kommen.

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