Erstellt am 28.06.2020 um 17:56 Uhr von Krambambuli
Jedenfalls eine Frage der Ordnung im Betrieb. Also § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; sofern es einen BR gibt.
Ich würde mich freuen, mal wieder aus dem Hausarrest zu kommen und Kollegen zu sehen.
Erstellt am 28.06.2020 um 22:27 Uhr von Dummerhund
Es gibt ja eine Hol und Bringschuld. Hier ist der AN in der Holschuld, da der AG gesetzlich nicht verpflichtet ist die Lohnabrechnung dem AN zu zu schicken.
Der § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG wird den Ag dazu wohl nicht zwingen können.
Interessant wäre mal raus zu finden ob die Fahrzeit zum abholen der Lohnabrechnung Arbeitszeit wäre. Müsste aber wer Anderes beantworten.
Erstellt am 03.07.2020 um 14:39 Uhr von sonnenschein58
@Dummerhund da bin ich überrascht, da der AN nur eine bestimmte Zeit hat, um z.B. Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung zu reklamieren, muss der AG doch dafür sorgen, dass der AN die Abrechnung erhält. Also muss dafür gesorgt werden, dass der AN sie bekommt.
Ich kenne das mit der Holschuld nur bei Arbeitszeugnissen ...
Erstellt am 03.07.2020 um 18:41 Uhr von Dummerhund
sonnenschein58
" da der AN nur eine bestimmte Zeit hat, um z.B. Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung zu reklamieren,"
Steht in welchem Gesetz?????
Erstellt am 03.07.2020 um 21:50 Uhr von celestro
steht meistens in Form von Ausschlussfristen in TV oder AV. Und da reden wir dann teilweise von 3 Monaten.
Erstellt am 03.07.2020 um 22:24 Uhr von Dummerhund
@celestro
Hätte ich auch so gewusst. Wollte nur wissen ob die TE dies auch so weiß. Dies Klang zumindest mir nicht so.