Bringepflicht bei Lohnabrechnung
Hallo, ich arbeite zur Zeit im Homeoffice. Unser Arbeitgeber behält die Lohnzettel aber in der Firma, so das wir gezwungen sind in die Firma zu fahren um sie abzuholen. Ist das rechtens ?
Community-Antworten (6)
28.06.2020 um 19:56 Uhr
Jedenfalls eine Frage der Ordnung im Betrieb. Also § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; sofern es einen BR gibt.
Ich würde mich freuen, mal wieder aus dem Hausarrest zu kommen und Kollegen zu sehen.
29.06.2020 um 00:27 Uhr
Es gibt ja eine Hol und Bringschuld. Hier ist der AN in der Holschuld, da der AG gesetzlich nicht verpflichtet ist die Lohnabrechnung dem AN zu zu schicken. Der § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG wird den Ag dazu wohl nicht zwingen können. Interessant wäre mal raus zu finden ob die Fahrzeit zum abholen der Lohnabrechnung Arbeitszeit wäre. Müsste aber wer Anderes beantworten.
03.07.2020 um 16:39 Uhr
@Dummerhund da bin ich überrascht, da der AN nur eine bestimmte Zeit hat, um z.B. Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung zu reklamieren, muss der AG doch dafür sorgen, dass der AN die Abrechnung erhält. Also muss dafür gesorgt werden, dass der AN sie bekommt. Ich kenne das mit der Holschuld nur bei Arbeitszeugnissen ...
03.07.2020 um 20:41 Uhr
sonnenschein58 " da der AN nur eine bestimmte Zeit hat, um z.B. Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung zu reklamieren," Steht in welchem Gesetz?????
03.07.2020 um 23:50 Uhr
steht meistens in Form von Ausschlussfristen in TV oder AV. Und da reden wir dann teilweise von 3 Monaten.
04.07.2020 um 00:24 Uhr
@celestro Hätte ich auch so gewusst. Wollte nur wissen ob die TE dies auch so weiß. Dies Klang zumindest mir nicht so.
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