W.A.F. LogoSeminare

"Hol - oder Bringepflicht"

S
simsalabim
Nov 2016 bearbeitet

Müssen wir als WV EU - Rentner, Langzeitkranke u.s.w. von der bevorstehenden BR Wahl informieren, für den Fall das sie selbst kandidieren wollen. Lt. WO müssen diesen MA nur die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden, dann ist es für eine Kandidatur aber zu spät. Kann dann ggf. die Wahl angefochten werden. Danke für eure Antworten

1.06803

Community-Antworten (3)

G
gironimo

05.06.2015 um 11:33 Uhr

Aus meiner Sicht sollte der Wahlvorstand immer von dem Gedanken ausgehen, dass er nicht nur das gesetzliche Mindestmaß erfüllt, sondern für größt mögliche Transparenz sorgt.

Lieber ein paar Briefe mit dem Wahlausschreiben mehr verschicken .....

N
nicoline

05.06.2015 um 14:29 Uhr

Wie bitte, ich hab hier gar nichts gelöscht, was geht denn hier mal wieder ab?

Ihre Antwort