Befristete Leitungsfunktion nur durch Eigenkündigung ablegbar?
Ein Kollege ist seit vier Jahren in unserem Betrieb und hat einen unbefristeten Vertrag. Vor zwei Jahren hat er vertraglich befristet bis März 2014 die Leitung der Abteilung übernommen. Heute war er beim PL vorstellig und sagte diesem, dass er die Leitung zu diesem Zeitpunkt wieder abgeben will. Grund u.a.: Direkte Vorgesetzte zeigen komplettes Desinteresse an den Problemen der Abteilung bzw. der Leitung. PL sagt: 1. ihm reicht es, dass auf dem Papier eine Leitung vorhanden ist. 2. wenn er das Amt niederlegen will, soll er in der Abteilung für Ersatz suchen (keiner will!) oder kündigen. Alle Stellen sind besetzt, dann muss die Leitungsstelle neu ausgeschrieben werden. Frage: Bleibt hier wirklich nur die eigene Kündigung? War die Befristung (keine Angabe von Gründen) nicht zur Gegenseitigung Erprobung/Eignung gedacht? Zwei Beschäftigte sind erst ein bzw. zwei Jahre im Betrieb. Der BR und der AN wollen noch eine Gespräch mit der Firmenleitung dazu führen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (5)
04.09.2013 um 13:09 Uhr
vertraglich befristet bis März 2014 die Leitung der Abteilung übernommen< ist doch eindeutig. Kommt natürlich darauf an, was sonst noch so rund um diesen Text im Vertrag steht. Zum Beispiel was danach ist.
Ansonsten aus meiner Sicht: Vereinbarte Zeit läuft aus und damit ist die Vereinbarung beendet.
Er legt das Amt in sofern ja nicht nieder. Und für Ersatz muss der AG schon suchen.
Eigentlich kein Thema für große Streitereien. Das der BR versuchen will, hier zu vermitteln, finde ich gut. Letztendlich geht es um die Frage, warum denn niemand den Job machen will. Da sollten die Vorgesetzten einmal drüber nachdenken.
04.09.2013 um 14:01 Uhr
@gironimo Es steht im Vertrag nur "im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten läuft die Befristung bis 31.03.2014. Was danach passiert steht nirgends geschrieben. Kann der Beschäftigte einfach darauf vertrauen, dass er das Amt abgeben kann ohne dass er gekündigt bzw. kündigen muss?
04.09.2013 um 15:30 Uhr
Hallo Fliege oder Maria? Ist wohl ein Doppelnamen :-)
Hat den der Kollege damals, als er die Leitung der Abteilung übernahm z.B. auch spürbar mehr in die Lohntüte bekommen? Wenn nicht wäre das doch schon ein gutes Argument für ihn diese Leitungsfunktion abzulehnen. Ansonsten bis März 2014 ist es nicht mehr weit... die Leitungsfunktion eher schlecht als recht weiter ausüben und gut ists. Wie Gironimo schon schreibt, ab spätestens dem 01.04.2014 ist alles weitere das Problem des AG.
04.09.2013 um 16:51 Uhr
Ich würde dennoch kurz vorher mitteilen (nicht kündigen), dass man davon ausgeht, dass die Leitungsfunktion am 31.3. endet. Wenn er einfach über den Termin das ganze weitermacht (nur weil alle Verantwortlichen mal eben das Thema übergehen), hat er womöglich hinterher den Streit am Hals, ob er nicht selbst dafür gesorgt hat, dass die Führungsaufgabe stillschweigend weiterläuft.
04.09.2013 um 23:23 Uhr
PL sagt: 1. ihm reicht es, dass auf dem Papier eine Leitung vorhanden ist. Wenn man mal bedenkt, dass diese Spezies von Führungskraft aller Wahrscheinlichkeit nach auch mal eine "ganz normale Pflegekraft"\ war, ist das ja eine ganz bezaubernde Art von Ausspruch; und vermittelt so stark, wie wichtig diese Funktion ist und welche Wertschätzung man dieser Arbeit entgegenbringt.
2. soll er in der Abteilung für Ersatz suchen Lass mich raten: EG 11 oder mehr, wohlmöglich noch mit gut dotierter Zielvereinbarung, aber seine Aufgaben auf andere abwälzen, da kommt Freude auf.
Frage: Bleibt hier wirklich nur die eigene Kündigung? Warum sollte Dein Kollege kündigen, er hat einen unbefristeten Vertrag und wie es scheint, ist er ja auch nicht primär als Leitung eingestellt worden. Insofern könnte er, meiner Ansicht nach, mit der für ihn bestehenden Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende die Leitungsposition kündigen => wenn man denn davon ausgeht, dass die befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gem. § 14 TVöD nicht unter die analoge Anwendung des § 15 Abs. 3 TzBfG fällt. Es ist nur die Frage, ob der AN sich mit dieser Änderungskündigung einen Gefallen tun würde. Insofern würde ich auch raten, abzuwarten bis März und dann ist gut.
War die Befristung (keine Angabe von Gründen) nicht zur Gegenseitigung Erprobung/Eignung gedacht? Die befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wählt der AG, wenigstens bis zu einer bestimmten EG, gerne mal, um eine Höhergruppierung zu vermeiden. Ab einer bestimmten EG könnte man auch die §§ 31 und 32 TVöD anwenden, aber, ich gehe mal davon aus, dass das wohl nicht in Frage kommt. Auch ich würde dazu raten, was gironimo schon angesprochen hat: kurz vor Ablauf der Befristung mitteilen, dass man für die Leitungsposition nicht mehr zur Verfügung steht.
(keiner will!) Alle Stellen sind besetzt, dann muss die Leitungsstelle neu ausgeschrieben werden. Tja, dann ist das so. Wenn der AG dort niemanden on top geben will, muss er sehen wie er das dann regelt. U.U. muss er dann jemanden benennen, der die Abteilung verlässt, motiviert die MA bestimmt ganz besonders.
Kann der Beschäftigte einfach darauf vertrauen, dass er das Amt abgeben kann Wie gesagt, die Übernahme war im Einvernehmen befristet und ist mit dem Enddatum beendet.
*ohne dass er gekündigt.? Na, auf den Kündigungsgrund wäre ich als BR gespannt. Als AN würde ich mir aber dan auch überlegen, ob ich da noch arbeiten will.
Der BR und der AN wollen noch eine Gespräch mit der Firmenleitung dazu führen. Na dann mal viel Glück, hoffe ihr erreicht etwas.
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