*PL sagt: 1. ihm reicht es, dass auf dem Papier eine Leitung vorhanden ist.*
Wenn man mal bedenkt, dass diese Spezies von Führungskraft aller Wahrscheinlichkeit nach auch mal eine "ganz normale Pflegekraft" war, ist das ja eine ganz bezaubernde Art von Ausspruch; und vermittelt so stark, wie wichtig diese Funktion ist und welche Wertschätzung man dieser Arbeit entgegenbringt.
*2. soll er in der Abteilung für Ersatz suchen*
Lass mich raten: EG 11 oder mehr, wohlmöglich noch mit gut dotierter Zielvereinbarung, aber seine Aufgaben auf andere abwälzen, da kommt Freude auf.
*Frage: Bleibt hier wirklich nur die eigene Kündigung?*
Warum sollte Dein Kollege kündigen, er hat einen unbefristeten Vertrag und wie es scheint, ist er ja auch nicht primär als Leitung eingestellt worden. Insofern könnte er, meiner Ansicht nach, mit der für ihn bestehenden Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende die Leitungsposition kündigen => wenn man denn davon ausgeht, dass die befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gem. § 14 TVöD nicht unter die analoge Anwendung des § 15 Abs. 3 TzBfG fällt. Es ist nur die Frage, ob der AN sich mit dieser Änderungskündigung einen Gefallen tun würde. Insofern würde ich auch raten, abzuwarten bis März und dann ist gut.
*War die Befristung (keine Angabe von Gründen) nicht zur Gegenseitigung Erprobung/Eignung gedacht?*
Die befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit wählt der AG, wenigstens bis zu einer bestimmten EG, gerne mal, um eine Höhergruppierung zu vermeiden. Ab einer bestimmten EG könnte man auch die §§ 31 und 32 TVöD anwenden, aber, ich gehe mal davon aus, dass das wohl nicht in Frage kommt. Auch ich würde dazu raten, was gironimo schon angesprochen hat: kurz vor Ablauf der Befristung mitteilen, dass man für die Leitungsposition nicht mehr zur Verfügung steht.
*(keiner will!) Alle Stellen sind besetzt, dann muss die Leitungsstelle neu ausgeschrieben werden.*
Tja, dann ist das so. Wenn der AG dort niemanden on top geben will, muss er sehen wie er das dann regelt. U.U. muss er dann jemanden benennen, der die Abteilung verlässt, motiviert die MA bestimmt ganz besonders.
*Kann der Beschäftigte einfach darauf vertrauen, dass er das Amt abgeben kann*
Wie gesagt, die Übernahme war im Einvernehmen befristet und ist mit dem Enddatum beendet.
*ohne dass er gekündigt.?
Na, auf den Kündigungsgrund wäre ich als BR gespannt. Als AN würde ich mir aber dan auch überlegen, ob ich da noch arbeiten will.
*Der BR und der AN wollen noch eine Gespräch mit der Firmenleitung dazu führen.*
Na dann mal viel Glück, hoffe ihr erreicht etwas.